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Böller - Aktuelles

 
Neue Beschussgebührenverordnung (in Kraft getreten am 1.1.2013)
 
Allerdings werden die Böllerprüfungen auch weiterhin in Form von Zeitgebühren abgerechnet. Nachfolgend das Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 22.11.2012:
 
Zur Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter (BayBeschGebVO)
Böllerprüfungen werden gemäß dem aktuellen Entwurf der BayBeschGebVO wie bisher in Form von Zeitgebühren abgerechnet werden. Festgebühren sind u.a. aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausführungen der zu prüfenden Böller und somit sehr unterschiedlichen Prüfungsaufwand weniger geeignet.
Zusätzlich werden die den Beschussämtern bei der Prüfung entstehenden Auslagen in Rechnung gestellt.
Die Prüfgebühren werden auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit erhoben und lehnen sich an die Stundensätze der Physiklisch Technischen Bundesanstalt an (derzeit 99 Euro für Tätigkeiten „mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung" und 71 Euro für Tätigkeiten „ohne nennenswerte technische Ausstattung"). Der Erlass der BayBeschGebVO führt also nicht unmittelbar zu einer Erhöhung der Prüfgebühren.
Allerdings hat der Bund kürzlich die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung für Böller erhöht: sämtliche Böller müssen nun bei der Prüfung mit einer Überdruckmunition abgefeuert werden, eine im Ermessen des Prüfers liegende reine Sichtprüfung ist meist nicht mehr ausreichend. Durch diese neue Bundesregelung wird in den meisten Fällen der Zeitaufwand und damit auch die Prüfgebühr steigen.
 

Informationen zum Versicherungsschutz für Böllerschützen



Die Sicherheitsregeln für Böllerschützen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in der Fassung vom Januar 2011 finden Sie hier.



Inhaltliche Widergabe des Schreibens des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht  vom 18.10.2011:


Im Jahr 2010 lagen die Rückgabequoten bei der Wiederholungsprüfung von Böllern für Handböller bei circa 15 %, bei Großgeräten bei circa 18 %. Im Jahr 2009 beliefen sich diese Quoten auf 11 sowie 21 %.

Folgende Ursachen können einem Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung zugrunde liegen:

1. Generelle Ursachen:

•    unsachgemäße oder nicht durchgeführte Instandsetzung
•    Ab-/ Umänderungen ohne erneute Beschussprüfung
•    mangelhafte Pflege und Wartung

2. Ursachen bei Handböllern:

•    defekte Sicherheitsraste
•    defekte Abzugsraste
•    lahme oder gebrochene Schlagfeder
•    zu leichtgängiger Abzug
•    zu großer Zündkanal bzw. ausgebrannter Zündkanal (lt. Gesetz 2mm)
•    Pistonblock ausgetauscht und nicht beschossen

3. Ursachen bei Salutkanonen:

•    ausgebrannte Kartuschenlager
•    Kartuschen
  o    defekt, korrodiert
  o    zu geringe Wandstärke
  o    mangelhafter Zündhütchensitz
  o    Zündversager, Durchbläser
  o    geschweißte Kartuschen
  o    Vorlage von geschossenen, aber nicht beschossenen Kartuschen
•    Auslösemechanismus
  o    defekte Abzugs-/Sicherungseinrichtung
  o    fehlerhafter Schlagbolzen
•    Verschlussmechanismus
  o    undicht
  o    verschlissene Verrigelung

4. Ursachen bei Standböllern und Vorderladerkanonen:

•    zu große, ausgebrannte Zündkanäle (max. zulässig 2 mm)
•    Auslösemechanismus
  o    defekte Abzugs-/Sicherungseinrichtung
  o    fehlerhafter Schlagbolzen
•    Zündvorrichtung
  o    defekt
  o    mangelhafter Zündhütchensitz
  o    Zündversager, Durchbläser
  o    Vorlage von geschossenen, aber nicht geprüften Zündvorrichtungen

Der Bayerische Sportschützenbund legt größten Wert auf die Sicherheit seiner Mitglieder und aller an Veranstaltungen seiner Mitglieder beteiligten Personen (Gäste, Helfer).
Aufgrund der hohen Fehlerquoten bei den Wiederholungsprüfungen für Böller erachten wir die regelmäßige Durchführung dieser Prüfungen für zwingend erforderlich.
Bei den Beanstandungen durch die bayerischen Beschussämter handelt es sich nicht nur um zu vernachlässigende Wartungsmängel, sondern um die Sicherheit der beteiligten Personen gefährdende technische Mängel. Eine Abschaffung der Wiederholungsprüfungen für Böller oder eine Verlängerung der Prüfungsintervalle ist daher aus unserer Sicht unverantwortbar.





Inhaltliche Wiedergabe des Schreibens aus dem Wirtschaftsministerium vom 10.06.2011:


In einem Schreiben vom 10.06.2011 an den Bayerischen Sportschützenbund e.V. nimmt das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wie folgt
Stellung zur Wiederholungsprüfung von Böllern:

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht, die den Beschuss-
ämtern übergeordnete Behörde, haben im Jahr 2010  15 Prozent der Hand- und 18 Prozent
der Großböller die Wiederholungsprüfung nicht bestanden.
Ursächlich für die Beanstandungen seien immer technische Mängel, die teilweise auf eine
unzulängliche Wartung der Böller zurückzuführen sind.
Da Böller nicht unter das Waffengesetz fallen und somit von jedem - ohne behördliche
Erlaubnis oder Prüfung - hergestellt, instandgesetzt und betrieben werden können, ist die
alle fünf Jahre vorgeschriebene Wiederholungsprüfung die einzige Möglichkeit, die im
Umlauf befindlichen Böller zu erfassen und zu überprüfen. Deshalb lehnt das Ministerium
eine Verlängerung des Zeitraums für die Wiederholungsprüfungen ab.
Rechtsgrundlage für die Wiederholungsprüfungen ist das Beschussgesetz und die
dazugehörige Verordnung. Hierbei handelt es sich um Bundesrecht, eine Einzellösung für
den Freistaat Bayern ist deshalb von Gesetzes wegen nicht möglich.


Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Januar 2013 11:00 Uhr



Ihr Ansprechpartner:


Bayerischer Sportschützenbund e.V.

Franz-Xaver Wagner

Frühlingstr. 28

85111 Ochsenfeld

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