Rahmenvereinbarung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(persönliche Absicherung für Vereinsvorstände)
Die
Aufgaben eines
Vereinsvorstandes sind
vielfältig und werden durch
umfangreiche
Rechtsvorschriften immer
schwieriger. Auch bei
größter Sachkunde und
Sorgfalt können Fehler
unterlaufen, die für den
Verein schwerwiegende
finanzielle Folgen haben.
Vorstandsmitglieder
können bei
Pflichtverletzungen für den
finanziellen Schaden des
Vereins persönlich in die
Haftung genommen werden.
(nach § 823 BGB und/oder § 27 BGB in Verb. mit § 664 BGB)
Der
Bayerische Sportschützenbund
e.V. bietet deshalb seinen
Mitgliedsvereinen über eine
Rahmenvereinbarung mit der
Versicherungskammer Bayern
die Möglichkeit, dass jeder
Verein bei Interesse und bei
Bedarf selbst eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abschließen kann.
Welche Schäden sind über
diese
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
gedeckt?
Für eine
Vereinsfahrt mietet der
Vorstand bei einem
Busunternehmer rechtzeitig vorher einen Omnibus. Wegen
zu geringer Anmeldung muss
die Fahrt ausfallen. Der
Vorstand übersieht aber, die
angemeldete Fahrt beim
Busunternehmer zu
stornieren. Der
Busunternehmer macht einen
Ausfallschaden für den
bereitgestellten Omnibus
geltend.
Der Kassier des Vereins lässt den Einzug
seiner Mitgliedsbeiträge
verjähren. Der Verein trägt
die finanziellen Einbußen
aus eigener Tasche bzw. kann
den Kassier für den
finanziellen Schaden in
Regress nehmen.
Der Vorstand
lässt eine neue
Vereinsbroschüre drucken.
Beim Probeabdruck übersieht
er einen entscheidenden
Fehler und gibt „grünes
Licht“ für den Druck. Die
fehlerhaften Broschüren
müssen eingestampft und neu
gedruckt werden. Die
zusätzlichen Kosten trägt
der Verein bzw. der
Vereinsvorstand.
Für den Umbau
des Vereinsheimes werden
öffentliche Mittel nicht
oder zu spät beantragt. Der
Verein erleidet dadurch
finanzielle Einbußen.
Wegen
fehlerhaft ausgestellter
Spendenbescheinigungen und
dadurch zu geringen
Steuerzahlungen wird der
Vorstand persönlich haftbar
gemacht.
Durch Fehler
in der Vereinsführung
entfällt für den Verein die
Gemeinnützigkeit.
Versicherungssumme und
Jahresbeitrag:
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Versicherungssumme
50.000 €
Jahresbeitrag |
Versicherungssumme
100.000 €
Jahresbeitrag |
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Verein
bis 150 Mitglieder |
120,00 € |
150,00 € |
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Verein
bis 300 Mitglieder |
150,00 € |
150,00 € |
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