Satzungen und Ordnungen

Der Bayerische Sportschützenbund e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. Das „Rechtsgerüst des Verbandes“ finden Sie in den Satzungen und Ordnungen des BSSB.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Heidel

Geschäftsführer

Satzungen und Ordnungen des BSSB

Das Leitbild soll helfen, in alltäglichen, aber auch besonderen Situationen jedem bayerischen Sportschützen und jedem Funktionsinhaber eine Entscheidungs- und Verhaltenshilfe zu geben und dabei ein gesamthaft stimmiges, zielgerichtetes Bild des Verbandes herauszuarbeiten.

Die Aufgaben, Organisation und Ziele des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. sind in seiner Satzung fixiert.

Die Bezirke und Gaue sind Verwaltungseinrichtungen in der Organisationsstruktur des BSSB und haben als solche innerhalb ihres Bereiches die Interessen des BSSB zu wahren und zu vertreten. Die Geschäftsordnung regelt das Zusammenwirken der verschiedenen Verwaltungseinheiten.

Die Schießordnung ist eine Empfehlung für die Organisatoren von Preisschießen, um eine möglichst einheitliche Handhabung innerhalb der Grenzen des BSSB zu gewährleisten.

Der Bayerische Sportschützenbund e.V. ist ein in allen Verwaltungseinheiten ehrenamtlich geführter Verband. Um außerordentliche Verdienste seiner mittelbaren Mitglieder würdigen zu können, verleiht er Ehrenzeichen. „Der Weg bis zur Ehrung“ wird in der Ehrungsordnung beschrieben.

Die Ehrengerichte sind Disziplinargerichte, die zur Ahndung der Verletzung von Mitgliederpflichten eingerichtet sind. Sie sind keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung. Die wesentlichen Pflichten der unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder sind in Art. 6 der BSSB-Satzung festgelegt. Jedes ehrengerichtliche Handeln ist den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens unterworfen.

Gemäß Art. 24 der Satzung des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (Jugendparagraph) ist die Schützenjugend eigenständig und selbstverwaltend mit einer eigenen Jugendordnung.

Die „Bayerische Böllerschützenordnung“ beschäftigt sich mit dem Brauch des Böllerns als solchem, den Anlässen und nicht zuletzt dem Ablauf diverser Böllerveranstaltungen.

Diese Richtlinie beschreibt die Rahmenbedingungen für die Voraussetzungen der Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung gemäß §14 WaffG durch den Bayerischen Sportschützenbund e.V. im Auftrag des DSB.

Beitragsübersicht

Der Beitragsverteilung können Sie entnehmen, aus welchen Bestandteilen sich die jährlich an den BSSB abgeführte Verbandsabgabe zusammensetzt.

Die jährliche Verbandsabgabe ist nach Alter gestaffelt. Die Stichtage für die Einteilung in die verschiedenen Altersklassen finden Sie in der Jahrgangstabelle.

Satzungen und Ordnungen des DSB

Der Bayerische Sportschützenbund e.V. ist Mitglied im Deutschen Schützenbund e.V. mit Sitz in Wiesbaden.

Alle Ordnungen des Bundesverbandes finden Sie auf dem Webportal des Deutschen Schützenbundes.

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