Förderung des Schießstättenbaus
Grundsätzlich besteht für die Mitgliedsvereine des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. (BSSB) die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für den Schießstättenbau zu beantragen. Die Grundlagen hierfür sind in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.
Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen zum Antragsverfahren:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportanlagen (hier: Schießstätten). Dies bezieht sich auch auf Gemeinschaftsbauten mit anderen Vereinen. Zu beachten ist, dass der antragstellende Schützenverein in jedem Fall als Bauherr auftreten muss. Bei Gemeinschaftsbauten (z.B. mit der FFW oder der Gemeinde) ist darüber hinaus eine Bauträgervereinbarung erforderlich.
Zuwendungsfähig sind weiterhin Generalinstandsetzungen von Sportstätten, sofern diese nicht auf mangelnden Bauunterhalt zurückzuführen sind.
Bei reinen Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen ist zu beachten, dass diese nur dann zuwendungsfähig sind, wenn die Gesamtkosten mindestens 60.000 € betragen. Für Umbaumaßnahmen besteht diese Grenze nicht.
Welche Voraussetzungen muss der Verein erfüllen?
Der Verein muss gemeinnützig und rechtsfähig (e.V. oder Kgl. priv.) sein, seinen Sitz in Bayern haben und Mitglied im Bayerischen Sportschützenbund sein.
Der Anteil der Schützenjugend (bis 27 Jahre) an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins muss mindestens 10 % betragen.
Das Beitragsaufkommen des Vereines soll ab 2013 für Erwachsene (ab 18) 50 €/ Jahr, für Jugendliche (bis 17) 25 €/Jahr und für Schüler (bis 13) 12 €/Jahr betragen. Werden diese Sollbeiträge nicht erreicht, so können nicht zweckgebundene Spenden und Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit hinzugezählt werden. Die Mindestbeitragssätze sind ab 2013 anzuwenden. Bis dahin behalten die bisherigen Beitragshöhen (42 €/18 €/9 €) ihre Gültigkeit.
Der Verein muss ein langfristiges Nutzungsrecht des zu fördernden Objekts nachweisen. Sofern sich das Grundstück nicht im Eigentum des Vereins befindet, ist ein langfristiges (mindestens 25 Jahre ab Fertigstellung), uneingeschränktes, unkündbares und unabdingbares Nutzungsrecht nachzuweisen (Vertrag).
Der Verein muss Bauherr der Maßnahme sein (bei Gemeinschaftsprojekten auch zusammen mit weiteren Beteiligten).
Antragsunterlagen und Antragsverfahren:
Die Antragsunterlagen können kostenlos in der Geschäftsstelle des BSSB angefordert werden (Frau Wittmann, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. ) und stehen zum Download bereit.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen werden vom Verein über den jeweiligen Bezirksreferenten für den Schießstättenbau bei der Geschäftsstelle des BSSB eingereicht. Der BSSB prüft die Anträge und leitet sie mit einer entsprechenden Stellungnahme an die zuständige Bezirksregierung weiter. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird, soweit erforderlich, von der Bezirksregierung erteilt.
Der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn kann nur zugestimmt werden, wenn dadurch verhindert wird, dass:
• andere öffentliche Finanzierungsmittel (z.B. Zuschuss der Gemeinde) ausfallen,
• andernfalls der Fortbestand der Sportanlage oder der Fortbestand des Vereins gefährdet sind,
• eine Sportanlage, insbesondere nach einer Kündigung, ersatzlos verloren geht, oder
• nachteilige Folgen für den Sportbetrieb aufgrund eines Katastrophenfalles (z.B. Brand, Überschwemmung) eintreten.
Mit der Maßnahme kann erst förderunschädlich begonnen werden, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch die Regierung erteilt wurde. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich!
Bei Maßnahmen mit einer beantragten Zuwendung bis 30.000 € ist eine gesonderte Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Regierung nicht erforderlich. Mit der Maßnahme darf begonnen werden, sobald der Antrag geprüft wurde und der BSSB dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.
Ansprechpartner:
Bestellung der Antragunterlagen: |
Frau Wittmann, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. |
Inhaltliche Fragen zur Antragstellung: |
Bezirksreferenten Schießstättenbau |
BSSB Geschäftsführer Alexander Heidel (089/31694917, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. ) |
Gesetzliche Regelungen zu Bogensportplätzen
Hinweise zu sicherheitstechnischen und baulichen Regelungen für Bogenplätze
Liste der Schießstandsachverständigen
Auszug aus den Schießstandrichtlinien für Luftdruckwaffen-Stände
Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. April 2013 17:47 Uhr


