Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Stand 15. Februar 2021
In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.
Hilfsprogramme zur Abfederung der pandemiebedingten Wirtschaftsschäden:
Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes („November- und Dezemberhilfe")
- Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“), um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
- Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
- Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
- Zur Frage, ob auch unsere Schützenvereine, die keinen Angestellten haben, antragsberechtigt sind, hat sich der BSSB direkt an das Bundeswirtschaftsministerium u.a. mit der Bitte um eine entsprechende Anpassung des Antragsformulars gewandt. Parallel haben wir den Deutschen Schützenbund (DSB) gebeten, in Rücksprache mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bei den zuständigen Stellen auf eine praktikable Lösung für unsere Schützenvereine zu drängen. Sobald eine Klärung erzielt werden konnte, werden wir hierzu an dieser Stelle informieren.
Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich

Aktualisierter Hinweis – Stand 24. Februar 2021
- Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen.
- Der Bundesanzeiger Verlag teilt uns auf unsere Nachfrage hin mit, dass diese Beantragung über die Webseite www.transparenzregister.de erfolgt:
- Hierfür sind im ersten Schritt die Basis-Registrierung sowie die Erweiterte Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung ist keine Mitteilung zur Eintragung in das Transparenzregister erfolgt. Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Anleitung des Bundesanzeiger Verlages finden Sie hier (LINK Download).
- Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" einen Antrag gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG stellen.
- Die Plattform informiert im Rahmen des Antragsprozesses darüber, welche Nachweisdokumente zu übermitteln sind.
- Haben Sie den Antrag an das Transparenzregister übermittelt, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail mit einer 6-stelligen Vorgangsnummer, unter der der Antrag geprüft wird. Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer (z.B. „#123456“) stets im Betreff Ihrer E-Mail an, sollten Sie Rückfragen haben.
- Die Sachbearbeitung kommt unaufgefordert auf Sie zu.
- Für Rückfragen zur Registrierung steht der Bundesanzeiger Verlag telefonisch unter der Servicenummer 0800 1 23 43 37 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung. Fragen zur Plattform beantworten er auch schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Termine
Samstag, 27. Februar 2021EventmanagementSonntag, 28. Februar 2021Kinder und Jugendliche für den Verein gewinnen - aber wie?
Freitag, 05. März 2021Das Waffenrecht in der Praxis
Aktuelle Nachrichten
Mittwoch, 24. Februar 2021Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich
Aktualisierter Hinweis – Stand 24. Februar 2021 Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen. Der Bundesanzeiger Verlag teilt uns auf unsere Nachfrage hin mit, dass diese Beantragung über die Webseite www.transparenzregister.de erfolgt: Hierfür sind im ersten Schritt die Basis-Registrierung sowie die Erweiterte Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung ist keine Mitteilung zur Eintragung in das Transparenzregister erfolgt. Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Anleitung des Bundesanzeiger Verlages finden Sie hier (LINK Download). Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" einen Antrag gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG stellen. Die Plattform informiert im Rahmen des Antragsprozesses darüber, welche Nachweisdokumente zu übermitteln sind. Haben Sie den Antrag an das Transparenzregister übermittelt, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail mit einer 6-stelligen Vorgangsnummer, unter der der Antrag geprüft wird. Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer (z.B. „#123456“) stets im Betreff Ihrer E-Mail an, sollten Sie Rückfragen haben. Die Sachbearbeitung kommt unaufgefordert auf Sie zu. Für Rückfragen zur Registrierung steht der Bundesanzeiger Verlag telefonisch unter der Servicenummer 0800 1 23 43 37 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung. Fragen zur Plattform beantworten er auch schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = 'service' + '@'; addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 + 'transparenzregister' + '.' + 'de'; var addy_text458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = 'service' + '@' + 'transparenzregister' + '.' + 'de';document.getElementById('cloak458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615').innerHTML += ''+addy_text458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615+''; .
Aktualisierter Hinweis – Stand 24. Februar 2021 Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen. Der Bundesanzeiger Verlag teilt uns auf unsere Nachfrage hin mit, dass diese Beantragung über die Webseite www.transparenzregister.de erfolgt: Hierfür sind im ersten Schritt die Basis-Registrierung sowie die Erweiterte Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung ist keine Mitteilung zur Eintragung in das Transparenzregister erfolgt. Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Anleitung des Bundesanzeiger Verlages finden Sie hier (LINK Download). Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" einen Antrag gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG stellen. Die Plattform informiert im Rahmen des Antragsprozesses darüber, welche Nachweisdokumente zu übermitteln sind. Haben Sie den Antrag an das Transparenzregister übermittelt, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail mit einer 6-stelligen Vorgangsnummer, unter der der Antrag geprüft wird. Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer (z.B. „#123456“) stets im Betreff Ihrer E-Mail an, sollten Sie Rückfragen haben. Die Sachbearbeitung kommt unaufgefordert auf Sie zu. Für Rückfragen zur Registrierung steht der Bundesanzeiger Verlag telefonisch unter der Servicenummer 0800 1 23 43 37 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung. Fragen zur Plattform beantworten er auch schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = 'service' + '@'; addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = addy458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 + 'transparenzregister' + '.' + 'de'; var addy_text458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615 = 'service' + '@' + 'transparenzregister' + '.' + 'de';document.getElementById('cloak458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615').innerHTML += ''+addy_text458700db69b5da3ca8f78b7d1279b615+''; .
Montag, 22. Februar 2021"Bayerische" in Coronazeiten – aktualisierte Ausschreibung
Noch hat die Pandemie das öffentliche Leben fest im Griff. Doch langsam ist ein „Licht am Horizont” erkennbar. Sicher ist jedoch bereits, dass die Bayerischen Meisterschaften, mit den Gau- und Bezirksmeisterschaftsergebnissen als Qualifikationsnorm, nicht wie gewohnt stattfinden können. Selbst wenn in naher Zukunft der Schießsport (mit Einschränkungen) wieder möglich sein wird, ist die Zeit bis zum Bayerischen Meisterschaftstermin zu knapp, um vorher in allen Disziplinen und Klassen eine Gau- und Bezirksmeisterschaft schießen zu können. Dennoch hat der Bayerische Sportschützenbund das Ziel, seine Verbandsmitglieder nach dem Shut-down wieder zu ermutigen, in einen Wettbewerb untereinander zu treten und ihre Bayerischen Meister zu ermitteln. Das Gemeinschaftserlebnis innerhalb des Verbandes soll motivieren und zeigen, dass die Schützenfamilie zusammenhält und auch in schwierigen Zeiten gemeinsam den Sport vorantreibt. Deshalb hat die Landessportleitung die Ausschreibung der Bayerischen Meisterschaften angepasst.
Noch hat die Pandemie das öffentliche Leben fest im Griff. Doch langsam ist ein „Licht am Horizont” erkennbar. Sicher ist jedoch bereits, dass die Bayerischen Meisterschaften, mit den Gau- und Bezirksmeisterschaftsergebnissen als Qualifikationsnorm, nicht wie gewohnt stattfinden können. Selbst wenn in naher Zukunft der Schießsport (mit Einschränkungen) wieder möglich sein wird, ist die Zeit bis zum Bayerischen Meisterschaftstermin zu knapp, um vorher in allen Disziplinen und Klassen eine Gau- und Bezirksmeisterschaft schießen zu können. Dennoch hat der Bayerische Sportschützenbund das Ziel, seine Verbandsmitglieder nach dem Shut-down wieder zu ermutigen, in einen Wettbewerb untereinander zu treten und ihre Bayerischen Meister zu ermitteln. Das Gemeinschaftserlebnis innerhalb des Verbandes soll motivieren und zeigen, dass die Schützenfamilie zusammenhält und auch in schwierigen Zeiten gemeinsam den Sport vorantreibt. Deshalb hat die Landessportleitung die Ausschreibung der Bayerischen Meisterschaften angepasst.
Mittwoch, 10. Februar 2021Liga-Ausschuss des BSSB sagt Bayernligen Gewehr und Pistole ab – Liga-Cup geplant
Der Liga-Ausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes hatte den Vereinen und Ligaleitern größtmögliche Flexibilität und Freiheiten eingeräumt, um die Wettkampfsaison der vier Bayernligen Luftgewehr und Luftpistole 2020/2021 trotz coronabedingter Einschränkungen durchführen zu können. Der Pandemieverlauf und die damit verbundenen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens lassen dennoch aktuell einen fairen sportlichen Wettbewerb in den nächsten Wochen nicht zu. Es ist nicht absehbar, wann wieder mit einem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb begonnen werden kann. Somit hat sich der Liga-Ausschuss schweren Herzens dazu entschlossen, die Liga-Saison 2020/2021 abzubrechen. Die in dieser Saison startberechtigten Vereinsmannschaften behalten ihr Bayernliga-Startticket für die kommende Saison. Für schießsportliche Motivation soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole sorgen, bei dem ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt sind, und so einen sportlichen Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich macht. Geplant sind regionale Qualifikationen in der Zeit von April bis Juni – auch Fernwettkämpfe sind möglich – mit einem Finalwettbewerb auf der Olympia-Schießanlage im Juli. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Die Ausschreibung des Liga-Cups finden Sie ab Anfang März 2021 hier auf der Homepage. Rückfragen und Kontakt: Sportdirektor Jan-Erik Aeply, Tel. 0 89 / 31 69 49-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak69b146736717c55731c3109ae8d02ca8').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = 'jan-erik.aeply' + '@'; addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 + 'bssb' + '.' + 'bayern'; var addy_text69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = 'jan-erik.aeply' + '@' + 'bssb' + '.' + 'bayern';document.getElementById('cloak69b146736717c55731c3109ae8d02ca8').innerHTML += ''+addy_text69b146736717c55731c3109ae8d02ca8+''; .
Der Liga-Ausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes hatte den Vereinen und Ligaleitern größtmögliche Flexibilität und Freiheiten eingeräumt, um die Wettkampfsaison der vier Bayernligen Luftgewehr und Luftpistole 2020/2021 trotz coronabedingter Einschränkungen durchführen zu können. Der Pandemieverlauf und die damit verbundenen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens lassen dennoch aktuell einen fairen sportlichen Wettbewerb in den nächsten Wochen nicht zu. Es ist nicht absehbar, wann wieder mit einem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb begonnen werden kann. Somit hat sich der Liga-Ausschuss schweren Herzens dazu entschlossen, die Liga-Saison 2020/2021 abzubrechen. Die in dieser Saison startberechtigten Vereinsmannschaften behalten ihr Bayernliga-Startticket für die kommende Saison. Für schießsportliche Motivation soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole sorgen, bei dem ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt sind, und so einen sportlichen Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich macht. Geplant sind regionale Qualifikationen in der Zeit von April bis Juni – auch Fernwettkämpfe sind möglich – mit einem Finalwettbewerb auf der Olympia-Schießanlage im Juli. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Die Ausschreibung des Liga-Cups finden Sie ab Anfang März 2021 hier auf der Homepage. Rückfragen und Kontakt: Sportdirektor Jan-Erik Aeply, Tel. 0 89 / 31 69 49-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak69b146736717c55731c3109ae8d02ca8').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = 'jan-erik.aeply' + '@'; addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = addy69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 + 'bssb' + '.' + 'bayern'; var addy_text69b146736717c55731c3109ae8d02ca8 = 'jan-erik.aeply' + '@' + 'bssb' + '.' + 'bayern';document.getElementById('cloak69b146736717c55731c3109ae8d02ca8').innerHTML += ''+addy_text69b146736717c55731c3109ae8d02ca8+''; .
Dienstag, 02. Februar 2021Verschwörungsdenken und Antisemitismus im Kontext von Corona (Informationsbroschüre)
RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) hat die Proteste im Rahmen der Corona-Einschränkungen kritisch begleitet und hierzu Monitoring-Berichte verfasst die u.a. antisemitische Einstellungen und Haltungen von Protestteilnehmerinnen und -teilnehmern, v.a. in Bezug zu Verschwörungsmythen, beinhalten. RIAS Bayern hat hierzu eine Informationsbroschüre (PDF) erstellt.
RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) hat die Proteste im Rahmen der Corona-Einschränkungen kritisch begleitet und hierzu Monitoring-Berichte verfasst die u.a. antisemitische Einstellungen und Haltungen von Protestteilnehmerinnen und -teilnehmern, v.a. in Bezug zu Verschwörungsmythen, beinhalten. RIAS Bayern hat hierzu eine Informationsbroschüre (PDF) erstellt.
Montag, 07. Dezember 2020Projektausschreibung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
„Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“: Ab 18. Januar bis 28. März 2021 bewerben und Förderantrag stellen! Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben. Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern. Bewerben Sie sich ab dem 18. Januar 2021.Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern (LINK).
„Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“: Ab 18. Januar bis 28. März 2021 bewerben und Förderantrag stellen! Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben. Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern. Bewerben Sie sich ab dem 18. Januar 2021.Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern (LINK).
Freitag, 13. November 2020"Adventsfenster-Aktion" in Frechenried
Die Frechenriede Schützen hatten eine nette Idee für die Vorweihnachtszeit. Sie starten in ihrem Dorf eine Adventsfensteraktion. Es geht ihnen dabei darum, das Schützenwesen nicht nur als Schießsport zu bewerben, sondern das Gemeinnützige und den Zusammenhalt zu stärken bzw. weiter bekannt zu machen. Ganz nach dem Motto " Im Schützenheim gehen die Lichter aus und auf den Straßen unseres Dorfes an ". Die Frechenrieder Schützen stellen gerne ihr Anschreiben für die Aktion zur Verfügung, in dem die gesamte Aktion gut erklärt wird. Lesen lohnt sich ;-) Des weiteren würden sich die Frechenrieder Schützen freuen, wenn ihr das Anschreiben vielleicht auch für die gleiche Adventsfensteraktion in Eurer Gemeinde nutzt! Vielen Dank nach Frechenried für die klasse Idee!Download des Anschreibens (LINK)
Die Frechenriede Schützen hatten eine nette Idee für die Vorweihnachtszeit. Sie starten in ihrem Dorf eine Adventsfensteraktion. Es geht ihnen dabei darum, das Schützenwesen nicht nur als Schießsport zu bewerben, sondern das Gemeinnützige und den Zusammenhalt zu stärken bzw. weiter bekannt zu machen. Ganz nach dem Motto " Im Schützenheim gehen die Lichter aus und auf den Straßen unseres Dorfes an ". Die Frechenrieder Schützen stellen gerne ihr Anschreiben für die Aktion zur Verfügung, in dem die gesamte Aktion gut erklärt wird. Lesen lohnt sich ;-) Des weiteren würden sich die Frechenrieder Schützen freuen, wenn ihr das Anschreiben vielleicht auch für die gleiche Adventsfensteraktion in Eurer Gemeinde nutzt! Vielen Dank nach Frechenried für die klasse Idee!Download des Anschreibens (LINK)
Montag, 09. November 2020Der Bayerische Sportschützenbund trauert um sein Landesehrenmitglied Manfred Schönecker
Der Bayerische Sportschützenbund trauert um sein Landesehrenmitglied Manfred Schönecker, der am 7. November im 84. Lebensjahr verstorben ist. Coronabedingt findet die Trauerfeier im engsten Familienkreis statt. Manfred Schönecker hat fast sein gesamtes Leben in den Dienst des Schützenwesens gestellt. 1953 trat er in den VfL und KK-Sport e.V. Veitsbronn ein und leitete diesen 33 Jahre lang (von 1977 bis 2010) als 1. Schützenmeister. Er war einer der treibenden Kräfte im Mittelfränkischen Schützenbund, den Schießsport in eine leistungsorientierte Schiene zu lenken. So übernahm Manfred Schönecker bereits 1974 die Mitverantwortung für den mittelfränkischen Schießsport als 2. Bezirkssportleiter und wurde 1978 zum 1. Bezirkssportleiter gewählt. Eines seiner größten Verdienste dieser Amtszeit war die Gründung des Leistungssportvereins Rot-Weiß-Schützen Franken im Jahr 1986. Mit viel Diplomatie überzeugte er die Skeptiker, dass dies der richtige Weg sei, den Schützenbezirk Mittelfranken an die Spitze des bayerischen Schießsports zu führen. Daraus resultierende Nationalkaderplätze und internationale Titel der mittelfränkischen Schützen gaben ihm Recht. Dabei gelang es Manfred Schönecker immer, die Balance zwischen Breitensport und Leistungssport zu wahren. Jahrelang organisierte er die Zeltlager der RWS-Jugend anlässlich der Meisterschaften in Hochbrück und besuchte diese bis zuletzt regelmäßig. Auch für den Manfred-Schönecker-Cup der Bezirksdamenleitung stand er bis heute als Schirmherr zur Verfügung.
Der Bayerische Sportschützenbund trauert um sein Landesehrenmitglied Manfred Schönecker, der am 7. November im 84. Lebensjahr verstorben ist. Coronabedingt findet die Trauerfeier im engsten Familienkreis statt. Manfred Schönecker hat fast sein gesamtes Leben in den Dienst des Schützenwesens gestellt. 1953 trat er in den VfL und KK-Sport e.V. Veitsbronn ein und leitete diesen 33 Jahre lang (von 1977 bis 2010) als 1. Schützenmeister. Er war einer der treibenden Kräfte im Mittelfränkischen Schützenbund, den Schießsport in eine leistungsorientierte Schiene zu lenken. So übernahm Manfred Schönecker bereits 1974 die Mitverantwortung für den mittelfränkischen Schießsport als 2. Bezirkssportleiter und wurde 1978 zum 1. Bezirkssportleiter gewählt. Eines seiner größten Verdienste dieser Amtszeit war die Gründung des Leistungssportvereins Rot-Weiß-Schützen Franken im Jahr 1986. Mit viel Diplomatie überzeugte er die Skeptiker, dass dies der richtige Weg sei, den Schützenbezirk Mittelfranken an die Spitze des bayerischen Schießsports zu führen. Daraus resultierende Nationalkaderplätze und internationale Titel der mittelfränkischen Schützen gaben ihm Recht. Dabei gelang es Manfred Schönecker immer, die Balance zwischen Breitensport und Leistungssport zu wahren. Jahrelang organisierte er die Zeltlager der RWS-Jugend anlässlich der Meisterschaften in Hochbrück und besuchte diese bis zuletzt regelmäßig. Auch für den Manfred-Schönecker-Cup der Bezirksdamenleitung stand er bis heute als Schirmherr zur Verfügung.
Donnerstag, 29. Oktober 2020AGSAGE aller überfachlichen und fachlichen Weiterbildungen des BSSB
Die Entwicklung der Corona Pandemie hat in den letzten Tagen und Wochen wieder sehr an Dynamik zugelegt und bringt nun auch wieder weitreichende Einschnitte in unser aller Leben mit sich. Hiervon sind praktisch alle Bereiche unseres täglichen Lebens betroffen, auch unser geliebter Schützensport sowie die Vereins- und Verbandsarbeit. In diesem Zusammenhang wurden alle für den November geplanten fachlichen- und überfachlichen Aus- und Weiterbildungen abgesagt. Sobald neue Termine für die einzelnen Lehrgänge feststehen, veröffentlichen wir diese wie gewohnt im Onlinemelder: https://veranstaltungen.bssb.de/verwaltung/ Alle förderfähigen Linzenzen für die Vereinspauschale zum 1. März 2021 (Vereinsmanager C, Jugendleiter, Trainer A, B, und C, Kampfrichter), die im Jahr 2020 ablaufen würden, behalten bis zum 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.
Die Entwicklung der Corona Pandemie hat in den letzten Tagen und Wochen wieder sehr an Dynamik zugelegt und bringt nun auch wieder weitreichende Einschnitte in unser aller Leben mit sich. Hiervon sind praktisch alle Bereiche unseres täglichen Lebens betroffen, auch unser geliebter Schützensport sowie die Vereins- und Verbandsarbeit. In diesem Zusammenhang wurden alle für den November geplanten fachlichen- und überfachlichen Aus- und Weiterbildungen abgesagt. Sobald neue Termine für die einzelnen Lehrgänge feststehen, veröffentlichen wir diese wie gewohnt im Onlinemelder: https://veranstaltungen.bssb.de/verwaltung/ Alle förderfähigen Linzenzen für die Vereinspauschale zum 1. März 2021 (Vereinsmanager C, Jugendleiter, Trainer A, B, und C, Kampfrichter), die im Jahr 2020 ablaufen würden, behalten bis zum 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.
BSSB unterstutzt die Gesundheit von Sportlern, insbesondere wahrend des Herbstes hilft das Antibiotikum Zithromax.