Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Stand 12. April 2021
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV).
Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.
Weitere Öffnungsschritte können frühestens mit Wirkung ab dem 26. April 2021 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden.
Die Infektionsschutzmaßnahmen nach der 12. BayIfSMV:
- Ab 100er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. - Ab 50er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. - Bis 50er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. - Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist für die oben benannten Zwecke nur unter freiem Himmel zulässig.
- Staatliche Rahmenhygienekonzepte: Die näheren Details richten sich nach staatlichen Rahmenkonzepten. Sobald das staatliche Rahmenhygienekonzept für unseren Sportbetrieb vorliegt und von uns ausgewertet wurde, werden wir an dieser Stelle hierzu informieren. Insbesondere ist auch wieder vorgesehen, BSSB-Musterhygienekonzepte zur Verfügung zu stellen, die die staatlichen Rahmenhygienekonzepte umsetzen. Solange gilt nach Auskunft des bayerischen Innenministeriums: Für die Öffnungsschritte ab 8. März 2021 ist für den Breitensportbetrieb noch kein zusätzliches oder neues Hygienekonzept zwingend erforderlich, erst für die weiteren Öffnungsschritte.
Liga-Cup Luftgewehr und Luftpistole – AUSSCHREIBUNG ist online

Nach dem coronabedingten Abbruch der laufenden Bayernligasaison, soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole für schießsportliche Motivation sorgen. Bei diesem Mannschaftswettbewerb sind ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt, wodurch ein sportlicher Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich gemacht wird. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben.
Ausgeschrieben sind regionale Qualifikationen mit einem Finalwettbewerb am 17. und 18. Juli 2021 auf der Olympia-Schießanlage. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Meldeschluss ist der 15. April 2021 beim jeweiligen Ligaleiter.
Download "Ausschreibung Liga-Cup 2021"
Termine
Donnerstag, 18. März 2021Aktion kostenfreie Bayerische Schützenzeitung – Gratis-Abo der digitalen Bayerischen SchützenzeitungFreitag, 26. März 2021"Aktion kostenfreie Bayerische Schützenzeitung" – Gratisabo der digitalen Bayerischen Schützenzeitung
Montag, 29. März 2021"Aktion kostenfreie Bayerische Schützenzeitung" – Gratisabo der digitalen Bayerischen Schützenzeitung
Aktuelle Nachrichten
Dienstag, 09. März 2021Liga-Cup Luftgewehr und Luftpistole – AUSSCHREIBUNG ist online
Nach dem coronabedingten Abbruch der laufenden Bayernligasaison, soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole für schießsportliche Motivation sorgen. Bei diesem Mannschaftswettbewerb sind ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt, wodurch ein sportlicher Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich gemacht wird. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Ausgeschrieben sind regionale Qualifikationen mit einem Finalwettbewerb am 17. und 18. Juli 2021 auf der Olympia-Schießanlage. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Meldeschluss ist der 15. April 2021 beim jeweiligen Ligaleiter. Download "Ausschreibung Liga-Cup 2021"
Nach dem coronabedingten Abbruch der laufenden Bayernligasaison, soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole für schießsportliche Motivation sorgen. Bei diesem Mannschaftswettbewerb sind ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt, wodurch ein sportlicher Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich gemacht wird. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Ausgeschrieben sind regionale Qualifikationen mit einem Finalwettbewerb am 17. und 18. Juli 2021 auf der Olympia-Schießanlage. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Meldeschluss ist der 15. April 2021 beim jeweiligen Ligaleiter. Download "Ausschreibung Liga-Cup 2021"
Montag, 01. März 2021Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4 WaffG – bayerische Regelung zur Übergangsfris
Stand 1. März 2021Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4 WaffG – bayerische Regelung zur Übergangsfrist Was gilt seit dem 1.9.2020? Seit dem 01.09.2020 ist der Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition (Fortbestehen des Bedürfnisses) an folgende Bedingungen geknüpft: Prüfung nach 5 Jahren und nach 10 Jahren, in den 24 Monaten vor der Prüfung muss mit (einer der) eigenen erlaubnispflichtigen Waffen 1x im Quartal oder 6x jährlich geschossen werden. Das Pensum gilt je Waffenart im Besitz (Kurzwaffe, Langwaffe). Ausgangspunkt für die Prüfungen ist der Zeitpunkt der ersten Erlaubnis (es gilt somit nicht je Waffe!). Nach 10 Jahren erfolgt keine Prüfung mehr anhand einem konkreten, aktiven Schießpensum. Es genügt die Mitgliedschaft im Verein. Der Fortbestand des Bedürfnisses muss durch eine Bescheinigung des Vereins glaubhaft gemacht werden (ab dem Jahr 2026 durch eine Bescheinigung des Verbands). Die Regelung gilt rückwirkend. Wer also zum 01.09.2020 schon mehr als zehn Jahre im Waffenbesitz ist, muss sein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr anhand von konkreten Schießterminen nachweisen. Die Vereine sind seit dem 01.09.2020 verpflichtet, einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen während der 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses. In der Praxis bedeutet dies, einen fortlaufenden Nachweis über die Schießaktivitäten zu führen („Schießkladde“). Maßgeblich ist hier § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG.
Stand 1. März 2021Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4 WaffG – bayerische Regelung zur Übergangsfrist Was gilt seit dem 1.9.2020? Seit dem 01.09.2020 ist der Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition (Fortbestehen des Bedürfnisses) an folgende Bedingungen geknüpft: Prüfung nach 5 Jahren und nach 10 Jahren, in den 24 Monaten vor der Prüfung muss mit (einer der) eigenen erlaubnispflichtigen Waffen 1x im Quartal oder 6x jährlich geschossen werden. Das Pensum gilt je Waffenart im Besitz (Kurzwaffe, Langwaffe). Ausgangspunkt für die Prüfungen ist der Zeitpunkt der ersten Erlaubnis (es gilt somit nicht je Waffe!). Nach 10 Jahren erfolgt keine Prüfung mehr anhand einem konkreten, aktiven Schießpensum. Es genügt die Mitgliedschaft im Verein. Der Fortbestand des Bedürfnisses muss durch eine Bescheinigung des Vereins glaubhaft gemacht werden (ab dem Jahr 2026 durch eine Bescheinigung des Verbands). Die Regelung gilt rückwirkend. Wer also zum 01.09.2020 schon mehr als zehn Jahre im Waffenbesitz ist, muss sein waffenrechtliches Bedürfnis nicht mehr anhand von konkreten Schießterminen nachweisen. Die Vereine sind seit dem 01.09.2020 verpflichtet, einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen während der 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses. In der Praxis bedeutet dies, einen fortlaufenden Nachweis über die Schießaktivitäten zu führen („Schießkladde“). Maßgeblich ist hier § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG.
Mittwoch, 24. Februar 2021Transparenzregister – Gebührenbefreiung möglich
Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021 Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen. Hierbei ist unserem Kenntnisstand nach die Gemeinnützigkeit des antragstellenden Vereins nachzuweisen. Die Befreiung kann dabei nicht rückwirkend beantragt werden. Sie gilt ab dem Jahr der Antragstellung für die Dauer der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die der Verein nachgewiesen hat. Der Bundesanzeiger Verlag teilt uns auf unsere Nachfrage hin mit, dass diese Beantragung über die Webseite www.transparenzregister.de erfolgt:
Aktualisierter Hinweis – Stand 1. März 2021 Unseren Schützenvereinen entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung (§ 18 ff Geldwäschegesetz) im sogenannten Transparenzregister Kosten. Für eingetragene Vereine („e.V.“) erfolgt die Eintragung automatisch. Der registerführende Bundesanzeiger Verlag stellt allerdings den Vereinen die hierfür nach der Transparenzregistergebührenverordnung anfallenden Gebühren (aktuell pro Jahr 4,80 Euro) in Rechnung. Diese Rechnungsstellung ist vermeidbar: Der Schützenverein kann als gemeinnütziger Verein eine Gebührenbefreiung beantragen. Hierbei ist unserem Kenntnisstand nach die Gemeinnützigkeit des antragstellenden Vereins nachzuweisen. Die Befreiung kann dabei nicht rückwirkend beantragt werden. Sie gilt ab dem Jahr der Antragstellung für die Dauer der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die der Verein nachgewiesen hat. Der Bundesanzeiger Verlag teilt uns auf unsere Nachfrage hin mit, dass diese Beantragung über die Webseite www.transparenzregister.de erfolgt:
Montag, 22. Februar 2021"Bayerische" in Coronazeiten – aktualisierte Ausschreibung
Noch hat die Pandemie das öffentliche Leben fest im Griff. Doch langsam ist ein „Licht am Horizont” erkennbar. Sicher ist jedoch bereits, dass die Bayerischen Meisterschaften, mit den Gau- und Bezirksmeisterschaftsergebnissen als Qualifikationsnorm, nicht wie gewohnt stattfinden können. Selbst wenn in naher Zukunft der Schießsport (mit Einschränkungen) wieder möglich sein wird, ist die Zeit bis zum Bayerischen Meisterschaftstermin zu knapp, um vorher in allen Disziplinen und Klassen eine Gau- und Bezirksmeisterschaft schießen zu können. Dennoch hat der Bayerische Sportschützenbund das Ziel, seine Verbandsmitglieder nach dem Shut-down wieder zu ermutigen, in einen Wettbewerb untereinander zu treten und ihre Bayerischen Meister zu ermitteln. Das Gemeinschaftserlebnis innerhalb des Verbandes soll motivieren und zeigen, dass die Schützenfamilie zusammenhält und auch in schwierigen Zeiten gemeinsam den Sport vorantreibt. Deshalb hat die Landessportleitung die Ausschreibung der Bayerischen Meisterschaften angepasst.
Noch hat die Pandemie das öffentliche Leben fest im Griff. Doch langsam ist ein „Licht am Horizont” erkennbar. Sicher ist jedoch bereits, dass die Bayerischen Meisterschaften, mit den Gau- und Bezirksmeisterschaftsergebnissen als Qualifikationsnorm, nicht wie gewohnt stattfinden können. Selbst wenn in naher Zukunft der Schießsport (mit Einschränkungen) wieder möglich sein wird, ist die Zeit bis zum Bayerischen Meisterschaftstermin zu knapp, um vorher in allen Disziplinen und Klassen eine Gau- und Bezirksmeisterschaft schießen zu können. Dennoch hat der Bayerische Sportschützenbund das Ziel, seine Verbandsmitglieder nach dem Shut-down wieder zu ermutigen, in einen Wettbewerb untereinander zu treten und ihre Bayerischen Meister zu ermitteln. Das Gemeinschaftserlebnis innerhalb des Verbandes soll motivieren und zeigen, dass die Schützenfamilie zusammenhält und auch in schwierigen Zeiten gemeinsam den Sport vorantreibt. Deshalb hat die Landessportleitung die Ausschreibung der Bayerischen Meisterschaften angepasst.
Mittwoch, 10. Februar 2021Liga-Ausschuss des BSSB sagt Bayernligen Gewehr und Pistole ab – Liga-Cup geplant
Der Liga-Ausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes hatte den Vereinen und Ligaleitern größtmögliche Flexibilität und Freiheiten eingeräumt, um die Wettkampfsaison der vier Bayernligen Luftgewehr und Luftpistole 2020/2021 trotz coronabedingter Einschränkungen durchführen zu können. Der Pandemieverlauf und die damit verbundenen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens lassen dennoch aktuell einen fairen sportlichen Wettbewerb in den nächsten Wochen nicht zu. Es ist nicht absehbar, wann wieder mit einem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb begonnen werden kann. Somit hat sich der Liga-Ausschuss schweren Herzens dazu entschlossen, die Liga-Saison 2020/2021 abzubrechen. Die in dieser Saison startberechtigten Vereinsmannschaften behalten ihr Bayernliga-Startticket für die kommende Saison. Für schießsportliche Motivation soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole sorgen, bei dem ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt sind, und so einen sportlichen Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich macht. Geplant sind regionale Qualifikationen in der Zeit von April bis Juni – auch Fernwettkämpfe sind möglich – mit einem Finalwettbewerb auf der Olympia-Schießanlage im Juli. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Die Ausschreibung des Liga-Cups finden Sie ab Anfang März 2021 hier auf der Homepage. Rückfragen und Kontakt: Sportdirektor Jan-Erik Aeply, Tel. 0 89 / 31 69 49-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = 'jan-erik.aeply' + '@'; addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa + 'bssb' + '.' + 'bayern'; var addy_text1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = 'jan-erik.aeply' + '@' + 'bssb' + '.' + 'bayern';document.getElementById('cloak1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa').innerHTML += ''+addy_text1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa+''; .
Der Liga-Ausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes hatte den Vereinen und Ligaleitern größtmögliche Flexibilität und Freiheiten eingeräumt, um die Wettkampfsaison der vier Bayernligen Luftgewehr und Luftpistole 2020/2021 trotz coronabedingter Einschränkungen durchführen zu können. Der Pandemieverlauf und die damit verbundenen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens lassen dennoch aktuell einen fairen sportlichen Wettbewerb in den nächsten Wochen nicht zu. Es ist nicht absehbar, wann wieder mit einem ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb begonnen werden kann. Somit hat sich der Liga-Ausschuss schweren Herzens dazu entschlossen, die Liga-Saison 2020/2021 abzubrechen. Die in dieser Saison startberechtigten Vereinsmannschaften behalten ihr Bayernliga-Startticket für die kommende Saison. Für schießsportliche Motivation soll ein Liga-Cup für Luftgewehr und Luftpistole sorgen, bei dem ausschließlich die Bayernliga-Mannschaften startberechtigt sind, und so einen sportlichen Vergleich auf höchstem bayerischem Niveau möglich macht. Geplant sind regionale Qualifikationen in der Zeit von April bis Juni – auch Fernwettkämpfe sind möglich – mit einem Finalwettbewerb auf der Olympia-Schießanlage im Juli. Alle Bayernliga-Mannschaften, die Spaß am sportlichen Vergleich haben, sind hierzu herzlich eingeladen. Das Ergebnis des Liga-Cups wird aber keine Auswirkung für den Aufstieg in die Bundesliga oder den Abstieg in die Bezirksligen haben. Die Ausschreibung des Liga-Cups finden Sie ab Anfang März 2021 hier auf der Homepage. Rückfragen und Kontakt: Sportdirektor Jan-Erik Aeply, Tel. 0 89 / 31 69 49-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! document.getElementById('cloak1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa').innerHTML = ''; var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = 'jan-erik.aeply' + '@'; addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = addy1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa + 'bssb' + '.' + 'bayern'; var addy_text1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa = 'jan-erik.aeply' + '@' + 'bssb' + '.' + 'bayern';document.getElementById('cloak1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa').innerHTML += ''+addy_text1c64c2631cd93da33f2b364cfc10d7fa+''; .
Dienstag, 02. Februar 2021Verschwörungsdenken und Antisemitismus im Kontext von Corona (Informationsbroschüre)
RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) hat die Proteste im Rahmen der Corona-Einschränkungen kritisch begleitet und hierzu Monitoring-Berichte verfasst die u.a. antisemitische Einstellungen und Haltungen von Protestteilnehmerinnen und -teilnehmern, v.a. in Bezug zu Verschwörungsmythen, beinhalten. RIAS Bayern hat hierzu eine Informationsbroschüre (PDF) erstellt.
RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus) hat die Proteste im Rahmen der Corona-Einschränkungen kritisch begleitet und hierzu Monitoring-Berichte verfasst die u.a. antisemitische Einstellungen und Haltungen von Protestteilnehmerinnen und -teilnehmern, v.a. in Bezug zu Verschwörungsmythen, beinhalten. RIAS Bayern hat hierzu eine Informationsbroschüre (PDF) erstellt.
Montag, 07. Dezember 2020Projektausschreibung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern
„Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“: Ab 18. Januar bis 28. März 2021 bewerben und Förderantrag stellen! Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben. Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern. Bewerben Sie sich ab dem 18. Januar 2021.Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern (LINK).
„Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“: Ab 18. Januar bis 28. März 2021 bewerben und Förderantrag stellen! Gutes tun und sich für andere einsetzen. Das verdient Unterstützung! Auch in 2021 schreibt die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine bayernweite Projektausschreibung aus. Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bewerben. Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen - z.B. zwischen den Generationen - fördern. Bewerben Sie sich ab dem 18. Januar 2021.Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern (LINK).
Freitag, 13. November 2020"Adventsfenster-Aktion" in Frechenried
Die Frechenriede Schützen hatten eine nette Idee für die Vorweihnachtszeit. Sie starten in ihrem Dorf eine Adventsfensteraktion. Es geht ihnen dabei darum, das Schützenwesen nicht nur als Schießsport zu bewerben, sondern das Gemeinnützige und den Zusammenhalt zu stärken bzw. weiter bekannt zu machen. Ganz nach dem Motto " Im Schützenheim gehen die Lichter aus und auf den Straßen unseres Dorfes an ". Die Frechenrieder Schützen stellen gerne ihr Anschreiben für die Aktion zur Verfügung, in dem die gesamte Aktion gut erklärt wird. Lesen lohnt sich ;-) Des weiteren würden sich die Frechenrieder Schützen freuen, wenn ihr das Anschreiben vielleicht auch für die gleiche Adventsfensteraktion in Eurer Gemeinde nutzt! Vielen Dank nach Frechenried für die klasse Idee!Download des Anschreibens (LINK)
Die Frechenriede Schützen hatten eine nette Idee für die Vorweihnachtszeit. Sie starten in ihrem Dorf eine Adventsfensteraktion. Es geht ihnen dabei darum, das Schützenwesen nicht nur als Schießsport zu bewerben, sondern das Gemeinnützige und den Zusammenhalt zu stärken bzw. weiter bekannt zu machen. Ganz nach dem Motto " Im Schützenheim gehen die Lichter aus und auf den Straßen unseres Dorfes an ". Die Frechenrieder Schützen stellen gerne ihr Anschreiben für die Aktion zur Verfügung, in dem die gesamte Aktion gut erklärt wird. Lesen lohnt sich ;-) Des weiteren würden sich die Frechenrieder Schützen freuen, wenn ihr das Anschreiben vielleicht auch für die gleiche Adventsfensteraktion in Eurer Gemeinde nutzt! Vielen Dank nach Frechenried für die klasse Idee!Download des Anschreibens (LINK)
BSSB unterstutzt die Gesundheit von Sportlern, insbesondere wahrend des Herbstes hilft das Antibiotikum Zithromax.