Versicherung

Profitieren Sie von den Versicherungsangeboten unserer Partneragentur, die LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH

Broschüre "Versicherungs-Informationen für Sportschützinnen und Sportschützen des Bayerischen Sportschützenbundes" der LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH zum Download

Ihr Ansprechpartner

Roman Nasarek  (LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH)

Tel. 089 641895-18

Email: info@li-ga.vkb.de

Versicherungspakete

Information zur Sammel-Haftpflicht-/Unfall- und Rechtsschutzversicherung des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.


Wichtig: Über diese Sammelversicherung sind alle Mitglieder und Vereine bereits automatisch versichert.
Die Vereine brauchen diese Risiken deshalb nicht mehr zusätzlich selbst zu versichern. Falls Sie sich nicht sicher sind, prüfen wir gerne, ob Sie doppelt versichert sind.

Zum Teil sind auch Gäste beim Schießen bereits in der Haftpflichtversicherung mitversichert.

Die Bedingungen der erweiterten Haftpflichtversicherung finden Sie hier.
 

mehr zur Haftpflichtversicherung

mehr zur Unfallversicherung

mehr zur Verbands-Rechtsschutzversicherung

 

Versicherungsträger sind:
 

Für die Haftpflicht- und UnfallversicherungFür die Rechtsschutzversicherung
Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
Ein Unternehmen der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
Haus- und Paketanschrift
Warngauer Straße 30
81539 München
ÖRAG Rechtsschutz
Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach 11 08 48
40508 Düsseldorf


Diese Info kann nur einen Überblick über die gebotenen Leistungen des über den BSSB bestehenden Versicherungsschutz geben. Dennoch können nicht alle Themen vollständig/abschließend darin behandelt werden. Sollten Sie eine Frage zum Thema Haftpflicht-/Unfall-/Rechtsschutzversicherung haben, welche nicht durch die Info beantwortet wird, wenden Sie sich bitte an unser beauftragtes Versicherungsbüro. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite unter Kontakt.

Sachversicherung für Schützenvereine

Sie können umfassend und zu günstigen Konditionen das Eigentum Ihres Schützenvereins versichern.


Was ist versicherbar?
1. Das vereinseigene Schützenheim
2. Die komplette Einrichtung des Schützenheims, insbesondere
Mechanische Schießanlage (Schießstände, Geschoßfänge usw.)
Elektronische Anlagen zur Steuerung von Schießständen, Auswertungs-, Verwaltungs- und Unterhaltungselektronik,
Nachrichten- und Bürotechnik,
Vereinseigene Sportwaffen mit Zubehör, Vereinseigene Schießkleidung,
Schützenfahne mit Bändern,
Schützenketten, Pokale, Schützenscheiben, Preis- und Ehrengaben, Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Tische, Stühle usw.
Küchen- und Schankeinrichtungen einschließlich Geschirr und Bestecke,
Vorräte und Verbrauchsgüter (Getränke, Speisen, Heizmittel usw.)

Gegen welche Schäden sind diese Sachen versicherbar?
Grundsätzlich können Schäden durch
  Brand, Blitzschlag, Explosion,
  Einbruch, Einbruchdiebstahl,
  Vandalismus nach einem Einbruch,
  Leitungswasser,
  Sturm, Hagel,
  weitere Elementarereignisse (Überschwemmung und ähnliche)
versichert werden.

Durch das Bausteinmodell des BSSB können darüber hinaus elektronische Anlagen und Geräte sowie Sportwaffen mit Zubehör, Schützenfahnen, Schützenketten, Pokale, Schützenscheiben, Preis- und Ehrengaben gegen weitere Schäden im Vereinsheim, aber auch in Wohnungen von Vereinsmitgliedern, bei Veranstaltungen außerhalb des Schützenheimes und auf allen Fahrten versichert werden.

Beispiele:
Auf der Fahrt zum Jugendwettkampf werden durch einen Autounfall die im Kofferraum liegenden Luftgewehre beschädigt.

Das vereinseigene Kleinkalibergewehr fällt am Schießstand um. Der Diopter ist beschädigt.

Die vereinseigene Böllerkanone wird beim Transport beschädigt.

Durch einen Brand in der Wohnung des Schützenkönigs wird die Schützenkette zerstört.

Anlässlich einer Fahnenweihe beschädigt ein plötzlich aufkommender Sturm die Vereinsfahne.

Durch starke Stromschwankungen wird der Computer im Schützenheim beschädigt.

Solche und weitere Schäden können durch Zusatzbausteine innerhalb des BSSB-Sachversicherungspaketes versichert werden.
Sie erhalten ein umfassendes Angebot, wenn Sie den „Fragebogen zur Erfassung des Versicherungsbedarfs“ ausgefüllt an uns senden oder faxen. Sie finden den Fragebogen im Abschnitt Fomblätter.
 

Vereinsfahrten - Kaskoversicherung für die Vereine des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.

(Basis: Rahmenvertrag mit dem Bayerischen Versicherungsverband Versicherungs-AG)


Das eigene Kfz im Einsatz
Wer sich ehrenamtlich in einem Verein engagiert und für dabei notwendige Fahrten sein privates Kraftfahrzeug einsetzt, stellt sich die Frage:

„Wer bezahlt eigentlich den Schaden an meinem Fahrzeug, wenn mir auf dieser Fahrt etwas passiert?“

Das Kostenrisiko trägt der Funktionär oder das Mitglied selbst.

Soweit eine private Vollkaskoversicherung besteht, geht bei Anmeldung eines Schadens der Schadenfreiheitsrabatt verloren bzw. man wird zurückgestuft.

Hier ist unsere Lösung für die Vereine und Mitglieder des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.

 

 

Kfz-Kaskoversicherung

(Vereinsfahrten-Kaskoversicherung)

Wer ist versichert?

Versichert sind alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder, wenn sie im Auftrag und im Interesse ihres Schützenvereins notwendige Fahrten unternehmen.

Im Auftrag und im Interesse bedeutet, dass jemand bei satzungsgemäßen Veranstaltungen ehrenamtlich Aufgaben für die Allgemeinheit übernimmt,

wie zum Beispiel bei
nationalen und internationalen Schießwettbewerben (Oktoberfest-Landesschießen, Gau-/Sektionsschießen, Rundenwettkämpfe, Öffentlichkeits- und Bürgerschießen, Freundschaftsschießen, Vergleichswettkämpfe, Meisterschaften)
Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen, Tagungen
Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Schießsport, Waffenkunde, Munitionskunde, Sprengstoffkunde, Jugendbetreuung, Brauchtum, Verbands- und Vereinswesen
Jugendbetreuerischen Maßnahmen aller Art (z.B. Jugendtage, Zeltlager, Ausflüge usw.)
Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
Fahnenabordnungen
Vorbereitung von Veranstaltungen des Vereins (Wanderung, Jubiläumsfeier, Einweihung, Faschingsball, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Kinderfest usw.)
Umzügen aller Art

Versichert sind außerdem Fahrten
zu offiziell angesetzten Gesprächsterminen mit Behörden und übergeordneten Organisationen
zu offiziell vom Verein angesetzten Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
zu offiziell angesetzten gemeinsamen Trainings auf anderen Schießanlagen
zu offiziell angesetzten Mannschaftswettbewerben.

Bei minderjährigen Mitgliedern gilt der Versicherungsschutz für diese Fahrten auch für die Elternteile, die nicht Mitglied im Verein sein müssen.

Nicht versichert sind Fahrten ohne direkten Auftrag des Vereins, z.B.
Fahrten der Vereinsmitglieder zum Training, zur privaten Teilnahme an Schießwettbewerben (z.B. Oktoberfest-Landesschießen, Gauschießen usw.),
zu geselligen / gesellschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Ausflüge, Vereinsfeste)

Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versichert sind alle privaten und nicht von einem gewerblichen Vermieter gemieteten Kraftfahrzeuge (PKW, Krafträder, Lieferwagen).

Welcher Versicherungsschutz besteht?
Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Die eventuell bestehende eigene Vollkaskoversicherung muss nicht in Anspruch genommen werden.
Reine Teilkaskoschäden (wie z.B. Brand, Diebstahl, Glasschäden, Wildschäden) sind der eigenen Kaskoversicherung zu melden - sofern eine besteht, da hierbei keine Rückstufung erfolgt.
Eingeschlossen sind Schutzbriefleistungen, sofern keine private Schutzbriefversicherung besteht, wie z.B.
Pannen- und Unfallhilfe am Unfallort bis zu 100 Euro
Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis 150 Euro.

Wird auf einer der versicherten Fahrten ein Drittschaden verursacht, wickelt diesen Schaden ausschließlich die eigene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ab.

Den Vermögensschaden durch die Rückstufung des privaten Schadenfreiheitsrabattes ersetzt ausschließlich eine so genannte

 

Rabattverlustversicherung (RVV)

Die Vereinsfahrten - Kaskoversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag von 20 % um diese Rabattverlustversicherung erweitert werden.


Wie kann Versicherungsschutz beantragt werden?

Ganz einfach über das Antragsformular bei den Formblättern.

Voraussetzung ist die korrekte Angabe der Mitgliederzahl des Vereins, gegenüber dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. und dem Bayerischen Versicherungsverband Versicherungs-AG. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Die private Sportwaffen Versicherung

 

Was bietet die private Sportwaffenversicherung?

Als Mitglied eines Schützenvereins besitzen Sie eigene Sportwaffen einschließlich Zubehör und/oder Schießkleidung von nicht unerheblichem Wert.
Wer ersetzt Ihnen diese Werte, wenn etwas durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerstört, beschädigt oder gestohlen wird?

 

Beispiele:
- Durch einen Autounfall werden die transportierten Waffen beschädigt.
- Aus dem geschlossenen Kofferraum werden Waffen gestohlen.
- Beim gemütlichen Zusammensitzen nach dem Training wird Ihr Gewehr samt Koffer entwendet.
- Das Diopter wird durch Umstürzen des Gewehrs zerstört.
- Ein Brand in der Wohnung zerstört auch die privaten Sportwaffen.



Gegenstand der Versicherung
Versichert sind Sportwaffen aller Art, wie z.B. Gewehre, Pistolen, Bögen oder Armbrüste,
Zubehör zu diesen Waffen, wie z.B. Zielfernrohre, Koffer, Futterale und Munition,
Schießkleidung.

Versicherte Gefahren
Versicherungsschutz besteht gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Sachen, wie z.B.
Unfall des Versicherten oder des Transportmittels, mit dem die versicherten Sachen befördert werden,
Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
Brand, Blitz, Explosion,
Wasserschäden,
Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Selbstentzündung, Selbstentladung.

Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für Gefahren und Schäden, verursacht durch
natürliche Beschaffenheit, Verschleiß, Abnutzung, Material- und Konstruktions oder Herstellungsmängel, Funktionsstörungen, Rost, Witterungseinflüsse, Kratzer, Schrammen oder Wertminderung,
Verwendung von Pulver, Patronen oder Munition bei Schußwaffen, die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zugelassen oder sonst nicht bestimmt oder geeignet sind,
Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen,
von Familienangehörigen herbeigeführte mut- oder böswillige Beschädigung, Unterschlagung oder Diebstahl.
Soweit ein Schaden im Rahmen einer privaten Hausratversicherung versichert ist, ist vorab die Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen.

Versicherungswert
Im Totalschadenfall wird der Neuwert der versicherten Sachen am Schadentag ersetzt, sofern der Zeitwert nicht unter 50 % des Neuwerts liegt.
Im Reparaturfall werden die Reparaturkosten ersetzt, ohne Abzug “neu für alt“.
Die Entschädigung ist insgesamt begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.

Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht weltweit, während aller Lagerungen, Aufenthalte und Transporte.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Prospektantrag.
Vorteil: Versicherungsschutz besteht in pauschaler Form. Eine Einzelanmeldung der versicherten Gegenstände entfällt. Die gewünschte Versicherungssumme sollte dem Gesamtwert aller versicherten Sachen entsprechen. Der Versicherer verzichtet aber im Schadenfall auf den Einwand einer Unterversicherung und leistet bis zu der festgelegten Versicherungssumme.

Versicherungssumme und Versicherungsbeitrag auf Anfrage
 
 

Versicherungsträger ist der Bayerische Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, in 80530 München.

Um speziell für die bayerischen Sportschützen diese Konditionen bieten zu können, wurde ein Rahmenvertrag zwischen den Partnern Bayerischer Sportschützenbund, Bayerischem Versicherungsverband und ÖRAG Rechtsschutzversicherung AG geschaffen.

Rahmenvereinbarung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(persönliche Absicherung für Vereinsvorstände)

Die Aufgaben eines Vereinsvorstandes sind vielfältig und werden durch umfangreiche Rechtsvorschriften immer schwieriger. Auch bei größter Sachkunde und Sorgfalt können Fehler unterlaufen, die für den Verein schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Vorstandsmitglieder können bei Pflichtverletzungen für den finanziellen Schaden des Vereins persönlich in die Haftung genommen werden.
(nach § 823 BGB und/oder § 27 BGB in Verb. mit § 664 BGB)

Der Bayerische Sportschützenbund e.V. bietet deshalb seinen Mitgliedsvereinen über eine Rahmenvereinbarung mit der Versicherungskammer Bayern die Möglichkeit, dass jeder Verein bei Interesse und bei Bedarf selbst eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen kann.

Welche Schäden sind über diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt?

Für eine Vereinsfahrt mietet der Vorstand bei einem Busunternehmer rechtzeitig vorher einen Omnibus. Wegen zu geringer Anmeldung muss die Fahrt ausfallen. Der Vorstand übersieht aber, die angemeldete Fahrt beim Busunternehmer zu stornieren. Der Busunternehmer macht einen Ausfallschaden für den bereitgestellten Omnibus geltend.

Der Kassier des Vereins lässt den Einzug seiner Mitgliedsbeiträge verjähren. Der Verein trägt die finanziellen Einbußen aus eigener Tasche bzw. kann den Kassier für den finanziellen Schaden in Regress nehmen.

Der Vorstand lässt eine neue Vereinsbroschüre drucken. Beim Probeabdruck übersieht er einen entscheidenden Fehler und gibt „grünes Licht“ für den Druck. Die fehlerhaften Broschüren müssen eingestampft und neu gedruckt werden. Die zusätzlichen Kosten trägt der Verein bzw. der Vereinsvorstand.

Für den Umbau des Vereinsheimes werden öffentliche Mittel nicht oder zu spät beantragt. Der Verein erleidet dadurch finanzielle Einbußen.

Wegen fehlerhaft ausgestellter Spendenbescheinigungen und dadurch zu geringen Steuerzahlungen wird der Vorstand persönlich haftbar gemacht.

Durch Fehler in der Vereinsführung entfällt für den Verein die Gemeinnützigkeit.

Versicherungssumme und Jahresbeitrag:

Versicherungssumme 50.000 €
Jahresbeitrag
Versicherungssumme 100.000 €
Jahresbeitrag

Verein bis
150 Mitglieder
120,00 €150,00 €

Verein bis
300 Mitglieder
150,00 €180,00 €

 

Für Vereine über 300 Mitglieder Beiträge auf Anfrage. Die genannten Jahresbeiträge erhöhen sich um die gesetzliche Versicherungsteuer von derzeit 19%.
Bei Vertragsabschluß auf 3 Jahre erhalten Sie einen Dauernachlass in Höhe von 10%.

Selbstbeteiligung je Schadenfall 250,00 €.

Wie kann Versicherungsschutz beantragt werden?
Ganz einfach über das Antragsformular auf der Seite „Formblätter“.

Voraussetzung ist die korrekte Angabe der Mitgliederzahl des Vereins gegenüber dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. und dem Bayerischen Versicherungsverband Versicherungs-AG. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Privater Spezial-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz

 

Der BSSB hat zusammen mit der LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH und der ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein weiteres Versicherungspaket geschnürt, welches die Mitglieder im privaten Bereich im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz absichern soll und die kostenlose Verbands-Rechtsschutzversicherung ergänzt.

 

Für nur 8,– Euro im Kalenderjahr bietet die ÖRAG folgenden Versicherungsschutz:

  • Spezial-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gericht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im außergerichtlichen Bereich.

 

Leistungsbeschreibung

Versicherungsnehmer ist der Bayerische Sportschützenbund e. V., Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstraße 110, 85748 Garching.

 

Die Mitglieder des BSSB werden durch den Antrag über die LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH Mitversicherte des Vertrages. Auch bei einem unterjährigen Eintritt gilt der Jahresbeitrag von 8,– Euro. Der Versicherungsschutz beginnt einen (1) Tag nach Antragseingang, sofern eine Lastschrifteinzugserklärung erteilt wird und endet automatisch zum 31. 12. des laufenden Jahres um 24.00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag erlischt auch, wenn der Beitrag nicht innerhalb eines Monats vom genannten Konto abgebucht werden kann.

 

Versicherungsumfang

Versicherungsumfang besteht für die versicherten Mitglieder, für Streitigkeiten aus dem Besitz von und Umgang mit Waffen, Munition, Böllern und Sportgeräten im privaten Bereich, außerhalb der Verbands- und Vereinstätigkeit für folgende Risiken:

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rücknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehrung behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens gem. §§ 5, 6, 7, 8, 9 (2), 10, 11, 12 (1-4), 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 26, 27 (3-4), 36, 58 Waffengesetz, § 80 Verwaltungsgerichtsordnung, § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 27 Sprengstoffgesetz sowie aus § 15 Bundesjagdgesetz.

 

  • Versicherungssumme: 250.000 Euro
  • Strafkaution als Darlehen: 200.000 Euro
  • Keine Selbstbeteiligung

 

Hinweis: Der Beitrag ist ein kalenderjährlicher Beitrag und enthält die Versicherungssteuer von zur Zeit 19 %. Eine Erstattung für ausscheidende Mitglieder erfolgt nicht.

Direkt zum Antrag „Private Spezial-Rechtsschutz- und Verwaltungs-Rechtsschutz-Versicherung"

Anträge, Formulare und Kontakt

LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH

Als Spezialagentur der Versicherungskammer Bayern sind wir Partner des BSSB in allen Versicherungsangelegenheiten der Schützenvereine und Schützinnen/Schützen.
 

Es ist passiert! Was nun?


Bitte zeigen Sie jeden Schaden unverzüglich, am besten telefonisch, bei uns an!
Danach erfolgt die schriftliche Meldung mit dem Schadenformblatt. Sie finden die meisten Schadenformblätter im Abschnitt FAQ. Die Meldung sollte so ausführlich erfolgen, dass sich der Schadensachbearbeiter, der die Gegebenheiten vor Ort ja nicht kennt, ein Bild von dem Vorfall machen kann.

Schadenmeldungen zur obligatorischen Verbandshaftpflicht-, -Unfall- und -Straf-Rechtsschutzversicherung sind über die Geschäftsstelle des BSSB einzureichen. Der BSSB prüft und bestätigt die Mitgliedschaft (nina.jacobi@bssb.bayern).

Haftpflichtversicherung
Wenn ein Schadenersatzanspruch eines Dritten anzunehmen oder bereits erfolgt ist, sollten unverzüglich Maßnahmen zur Beweissicherung getroffen werden (z.B. Fotos von der Unfallstelle).

Es ist alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens erforderlich ist.

Wenn eine Gefahrenquelle besteht, an der sich z.B. bereits jemand verletzte, ist diese sofort zu beseitigen oder zumindest kenntlich zu machen.

Auf keinen Fall den Schadenersatzanspruch selbst anerkennen. Die Regulierung obliegt ausschließlich dem Versicherer. Verweisen Sie bitte den Anspruchsteller auf die bestehende Haftpflichtversicherung beim Bayerischen Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft.

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, unverzüglich Anzeige an den Versicherer erstatten.

Unfallversicherung
Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden telefonisch oder telegrafisch anzuzeigen.
Droht die Gefahr einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (lnvalidität) nach einem Unfall, ist ebenfalls eine unverzügliche Anzeige erforderlich.

Verbands-Rechtsschutz
Sie melden den Schadensfall beim Rechtsschutzversicherer ÖRAG über das Online-Formular. Über dieses können Sie auch die kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Vereinsfahrten-Kaskoversicherung für Fahrten mit Privat-PKW
Wenn Ihr PKW auf einer dieser Fahrten beschädigt wurde, melden Sie uns am besten den Fall unverzüglich telefonisch und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Bitte ungefähre Schadenhöhe und Alter des PKW angeben.
Bitte auf keinen Fall selbst einen Sachverständigen einschalten. Dies übernimmt ausschließlich der Versicherer.

Feuerversicherung
Vor allem hier gilt unverzügliche telefonische Meldung des Schadens, damit gegebenenfalls ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Die Schadenstelle sollte nicht ohne Zustimmung des Versicherers verändert werden. Gerettete Gegenstände sicher verwahren, evtl. abdecken und vor Niederschlägen schützen.

Einbruchdiebstahlversicherung
In jedem Fall ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Beschädigungen durch den Einbruch, z.B. an Türen, Fenstern, Einrichtung sollten möglichst fotografiert werden. Einbruchsöffnung rasch schließen. Bei Entwendung von Schlüsseln Schloss austauschen und ausgebaute Teile zur Beweissicherung aufbewahren. Einen Sachverständigen beauftragt der Versicherer in der Regel nur bei sehr großen Schäden.

Leitungswasserversicherung
Räume heizen und gut lüften. Nasse Sachen trocknen bzw. in trockene Räume bringen. Bei Schäden ab etwa 5.000 € schaltet der Versicherer in der Regel einen Sachverständigen ein. In diesem Fall bitte unverzügliche telefonische Schadenmeldung.

Sturm- 1 Hagelversicherung
Sicherungsmaßnahmen gegen weiteres Ausdehnen der schadenbedingten Öffnungen einleiten. Für Abdeckung gegen das weitere Eindringen von Niederschlägen sorgen.
Den Nachweis des versicherten Ereignisses (bei Sturmschaden mindestens Windstärke 8) müssen Sie bringen. Deshalb sollten der Schadenmeldung Nachweise wie Zeitungsartikel, Fotos, auch von beschädigten Gebäuden in der Nachbarschaft u.ä. beigelegt werden.
Bei Schäden ab etwa 5.000 € schaltet der Versicherer in der Regel einen Sachverständigen ein. In diesem Fall bitte unverzügliche telefonische Schadenmeldung.

Elektronikversicherung
Das Schadenbild sollte bis zur Besichtigung durch den Versicherer bzw. dessen Einverständnis möglichst unverändert bestehen bleiben In der Regel beauftragt der Versicherer bei Schäden ab etwa 5.000 € einen Sachverständigen Bitte in jedem Fall unverzügliche telefonische Schadenmeldung.
Die beschädigten Teile in jedem Fall bis zur Regulierung des Schadens aufheben.

Wenden Sie sich telefonisch an einen unserer Ansprechpartner, die speziell für alle Fragen zum BSSB-Versicherungskonzept und den Angeboten für die Vereine und Mitglieder für Sie zur Verfügung stehen.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner unter den Telefonnummern:
089/641895-18
089/641895-36

 

Alle Schadensmeldungen sind über die Geschäftsstelle des BSSB (Nina Jacobi) einzureichen!

Postanschrift
LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH
Tölzer Strasse 32   
82025 Grünwald

 

Büroanschrift
LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH
Tölzer Strasse 32     
82031 Grünwald     

Tel.: 089-64 18 95 -18/-36    
Fax: 089-64 18 95 15

 

Geschäftsführer

Dennis Böhm

Rainer Scharpf

Amtsgericht München
HRB München 124904
UST-ID-Nr. DE200690080

Eingetragen im Vermittlerregister
der IHK für München und
Oberbayern
Register-Nr.:
D-BY2R-LURV1-79