GEMA

Die Abkürzung GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Rechte von über 64.000 Mitgliedern und über zwei Millionen ausländischen Berechtigten und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder musikalische Werke verlegt, hat einen Anspruch auf Bezahlung, wenn diese Werke öffentlich zur Aufführung kommen. Das ist auf der ganzen Welt durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge so geregelt. Ihre Existenzgrundlage bezieht die GEMA also aus dem verfassungsrechtlich zugesicherten Schutz des geistigen Eigentums. In Deutschland wird dies vor allem durch das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.

Einige Veranstaltungsarten sind durch eine Zusatzvereinbarung zwischen GEMA und DOSB abgegolten. Durch seine Mitgliedschaft im DSB ist der BSSB im Geltungsbereich dieser Vereinbarung.

Darüber hinaus wurde eine Sondervereinbarung zwischen DSB und der GEMA getroffen, in deren Rahmen weitere, speziell für Schützenvereine relevante Anlässe pauschal durch die Mitgliedschaft im DSB (hier: BSSB) abgegolten sind.

 

Gesmatvertrag des DOSB mit der GEMA

Zusatzvereinbarung des DOSB mit der GEMA

Vereinbarung des DSB mit der GEMA