GEMA

Die Abkürzung GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Rechte von über 64.000 Mitgliedern und über zwei Millionen ausländischen Berechtigten und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder musikalische Werke verlegt, hat einen Anspruch auf Bezahlung, wenn diese Werke öffentlich zur Aufführung kommen. Das ist auf der ganzen Welt durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge so geregelt. Ihre Existenzgrundlage bezieht die GEMA also aus dem verfassungsrechtlich zugesicherten Schutz des geistigen Eigentums. In Deutschland wird dies vor allem durch das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.
 

Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen │ Meldung bei der GEMA ab 5. April 2023 möglich

Das bayerische Kabinett hatte in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 das Sozialministerium ermächtigt, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen, der Ehrenamtlichen in Bayern zukünftig ermöglichen soll, Musikveranstaltungen ohne Zahlungen von GEMA-Gebühren durchzuführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Nun ist der Vertrag unterzeichnet und die Förderung festgelegt.

Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, unterzeichneten am 27. März 2023 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung: Hiernach gilt:

  • Der Freitstaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr

  • Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.

  • Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden.

Der Freistaat Bayern wendet hierfür insgesamt 2,5 Millionen Euro jährlich auf – Fördermittel, die auch unserem Schützenehrenamt finanzielle Entlastung bringen.

Hier der Link zur Info der GEMA

Hier der Link zur Info des bayerischen Sozialministeriums

Hier der Link zum Ministerratsbericht