Schützenausweis

Der Schützenausweis ist der Mitgliedsausweis des BSSB. Diesen gibt es in Kartenform und nun auch digital. Wann, Wie und Wo wird der Schützenausweis beantragt?

Ihr Ansprechpartner

Tobias Hartl

Schützenausweis, Mitgliedermeldungen, Ansprechpartner ZMI, Waffenrechtliche Erlaubnisse (Bedürfnisbescheinigungen)

Wissenswertes zum Schützenausweis

Der Verein meldet neue Mitglieder sofort nach Eintritt an den zuständigen Schützengau. Der Gau meldet die neuen Mitglieder innerhalb von 4 Wochen an den BSSB weiter. Die Schützenausweise für die Mitglieder werden in der Regel im 4-wöchigen Turnus ausgestellt und an den Gau zur Weiterleitung an die Vereine geschickt. Für jedes Neumitglied wird ein Schützenausweis in Kartenform ausgestellt. Der Schützenausweis steht für jedes Mitglied auch in digitaler Form im Portal MeinBSSB zur Verfügung.

Sollte ein Schütze gleich mehreren Vereinen gleichzeitig beitreten, so muss er sich für einen Verein als sogenannten Erstverein entscheiden, in allen weiteren Vereinen wird er als Zweitmitglied geführt. Möchte ein Schütze für einen Zweitverein an Rundenwettkämpfen und/oder Meisterschaften teilnehmen, muss ein Antrag auf einen Schützenausweis mit den jeweiligen Zweitvereinseinträgen ausgefüllt werden.

Die persönlichen Daten (Name, Vorname(n), Geb.Datum) müssen mit dem Personalausweis übereinstimmen.

Die Änderung der Adresse, Telefonnummer, etc. erfolgt entweder vom Verein über ZMI oder durch das Mitglied direkt über MeinBSSB. Ein schriftlicher Änderungsantrag muss in diesem Falle nicht eingereicht werden.

Bei Namensänderung (Heirat) oder falschen Angaben (Geburtsdatum, falsche Namensschreibweise, etc.) muss ein Änderungsantrag ausgefüllt werden. Die Einreichung des alten Schützenausweises bzw. einer Verlusterklärung ist nicht notwendig. Der alte Schützenausweis kann selbst vernichtet werden.

Diese Änderungen können jederzeit über den zuständigen Schützengau beantragt werden.

Falls der ausgestellte Schützenausweis verloren gegangen ist, kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Hierzu ist ein Antrag auf einen Schützenausweis beim zuständigen Schützengau einzureichen. Der Antrag kann jederzeit über den zuständigen Schützengau eingereicht werden. Die Beantragung ist auch vom Mitglied direkt über MeinBSSB möglich.

Bei einem Erstvereinswechsel ist immer ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Beantragung eines Erstvereinswechsels über MeinBSSB ist nicht möglich. Der Antrag auf einen Schützenausweis muss immer über den neuen Erstverein gestellt werden. Die Einreichung des alten Schützenausweises bzw. einer Verlusterklärung ist nicht notwendig. Der alte Schützenausweis kann selbst vernichtet werden.

Wann kann ein Erstvereinswechsel beantragt werden?

Der Erstvereinswechsel kann zwischen dem 15. 07. und 15. 08. eines Kalenderjahres, also im Bearbeitungszeitraum für das folgende Sportjahr, beantragt werden,

oder,

der Erstvereinswechsel kann zum 01. 01. eines Kalenderjahres beantragt werden. Für den neuen Erstverein tritt eine Sperre bis 30. 06. in Kraft, ggf. bleiben alte Startrechte erhalten.

Der Änderungsantrag muss zu den genannten Terminen beim zuständigen Schützengau eingereicht werden.

Hier bitten wir um Beachtung der offiziellen Ausschreibung in der BSZ oder im Internet. Für diese Änderungen muss ein Antrag auf einen Schützenausweis ausgefüllt werden. Der Antrag wird immer über den Erstverein gestellt. Die Einreichung des alten Schützenausweises bzw. einer Verlusterklärung ist nicht notwendig. Der alte Schützenausweis kann selbst vernichtet werden.

Der Änderungsantrag muss zu den genannten Terminen beim zuständigen Schützengau eingereicht werden. Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied beim betr. Zweitverein zum Stichtag 15.08. gemeldet ist.

Eine Änderung der Startrechte ist auch vom Mitglied direkt über MeinBSSB möglich.

Alte Schützenausweise von ausgetretenen oder verstorbenen Mitgliedern müssen nicht mehr zwingend an den BSSB zurückgegeben werden. Diese Ausweise können auch vom Gau oder Verein direkt vernichtet werden Auch das Einreichen von Verlusterklärungen nach Austritt ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Erstausstellung des Schützenausweises ist kostenlos.

Bei Neuausstellungen (z.B. bei Änderungen, Erstvereinswechseln, etc.) werden 10,- € pro Ausweis berechnet.

Für Mitglieder in den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen werden keine Gebühren erhoben.

Wird bei einer Änderung nur ein digitaler Ausweis gewünscht, fallen keine Gebühren an.