Schützenausweis
Der Schützenausweis ist der Mitgliedsausweis des BSSB. Diesen gibt es in Kartenform und nun auch digital. Wann, Wie und Wo wird der Schützenausweis beantragt? Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner

Tobias Hartl
Schützenausweis, Mitgliedermeldungen, Ansprechpartner ZMI, Waffenrechtliche Erlaubnisse (Bedürfnisbescheinigungen)
Wissenswertes zum Schützenausweis
Der Verein meldet neue Mitglieder sofort nach Eintritt an den zuständigen Schützengau. Der Gau meldet die neuen Mitglieder innerhalb von 4 Wochen an den BSSB weiter. Die Schützenausweise für die Mitglieder werden in der Regel im 4-wöchigen Turnus ausgestellt und an den Gau zur Weiterleitung an die Vereine geschickt. Für jedes Neumitglied wird automatisch ein Schützenausweis in Kartenform ausgestellt. Der Schützenausweis steht für jedes Mitglied grundsätzlich auch in digitaler Form im Portal MeinBSSB und in der MeinBSSB App zur Verfügung. Der digitale Schützenausweis besitzt die gleiche Gültigkeit wie der physische Schützenausweis in Kartenform.
Sollte ein Schütze gleich mehreren Vereinen gleichzeitig beitreten, so muss er sich für einen Verein als sogenannten Erstverein entscheiden, in allen weiteren Vereinen wird er als Zweitmitglied geführt. Möchte ein Schütze für einen Zweitverein an Rundenwettkämpfen und/oder Meisterschaften teilnehmen, muss eine entsprechende Änderung der Zweitvereinseinträge beantragt werden.
Die persönlichen Daten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum) müssen mit dem Personalausweis übereinstimmen.
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) oder falschen Angaben (Geburtsdatum, falsche Namensschreibweise, etc.) erfolgt die Änderung entweder vom Verein über ZMI oder durch das Mitglied über MeinBSSB.
Auch Änderungen der Adresse, Telefonnummer, etc. können entweder vom Verein über ZMI oder durch das Mitglied über MeinBSSB geändert werden.
Diese Änderungen können jederzeit über ZMI oder MeinBSSB beantragt werden.
Hier bitten wir um Beachtung der offiziellen Ausschreibung in der BSZ oder im Internet.
Änderungen von Startrechten erfolgen entweder durch den Erstverein über ZMI oder durch das Mitglied über MeinBSSB. Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied beim betreffenden Zweitverein zum Stichtag 15.08. gemeldet ist. Andernfalls ist kein Startrecht für den betreffenden Zweitverein möglich.
Änderungen von Startrechten sind jährlich bis spätestens 15.09. möglich und werden nach diesem Stichtag für das neue Sportjahr freigegeben.
Für Mitglieder in der Schülerklasse besteht eine verlängerte Frist zur Änderung von Startrechten bis 01.12.
Erstvereinswechsel können (wie Änderungen von Startrechten) bis spätestens 15.09. für das kommende Sportjahr beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch den neuen Erstverein über ZMI.
Wird ein Erstvereinswechsel nach diesem Stichtag beantragt, erfolgt der Erstvereinswechsel erst zum 01.01. Für den neuen Erstverein tritt eine Sperre bis 30.06. in Kraft, ggf. bleiben alte Startrechte erhalten.
Falls der ausgestellte Schützenausweis verloren gegangen ist, kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch den Erstverein über ZMI.
Der Schützenausweis steht für jedes Mitglied grundsätzlich auch in digitaler Form im Portal MeinBSSB und in der MeinBSSB App zur Verfügung. Der digitale Schützenausweis besitzt die gleiche Gültigkeit wie der physische Schützenausweis in Kartenform.
Alte Schützenausweise von ausgetretenen oder verstorbenen Mitgliedern müssen nicht mehr an den BSSB zurückgegeben werden. Diese Ausweise können auch vom Gau oder Verein direkt vernichtet werden. Auch das Einreichen von Verlusterklärungen ist nicht mehr erforderlich.
Die Erstausstellung des Schützenausweises ist kostenlos.
Bei Neuausstellungen (z.B. bei Änderungen, Erstvereinswechseln, etc.) werden 10,- € pro Ausweis berechnet.
Für Mitglieder in den Schüler-, Jugend- und Juniorenklassen werden keine Gebühren erhoben.
Wird nur der digitale Ausweis geändert und keine Neuausstellung in Kartenform gewünscht, fallen ebenfalls keine Gebühren an.
Seit dem 01.01.2026 entfallen die schriftlichen Änderungsanträge. Die elektronische Beantragung ist ausreichend und ein zusätzlicher Papierantrag muss nicht mehr eingereicht werden.
Der schriftliche Änderungsantrag wird ab 2026 ausschließlich von Vereinen ohne ZMI-Zugang benötigt und akzeptiert.