Vereinsrecht

Nützliche Informationen um einen Verein effizient und rechtssicher zu verwalten. 

Ihr Ansprechpartner

Alexander Heidel

Geschäftsführer

Datenschutz

Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit.

Immissionsschutz

Zur Untersuchung, Bewertung und Überwachung von Wurfscheibenschießanlagen im Hinblick auf den Boden- und Gewässerschutz hat das Bayerische Landesamt für Umwelt ein Merkblatt verfasst

GEMA

Sind alle Musikstücke bei Schützenveranstaltungen kostenpflichtig? Und wie tief muss der Schützenverein in die Tasche greifen? Und was ist die GEMA eigentlich?

Die Abkürzung GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Rechte von über 64.000 Mitgliedern und über zwei Millionen ausländischen Berechtigten und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.

Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder musikalische Werke verlegt, hat einen Anspruch auf Bezahlung, wenn diese Werke öffentlich zur Aufführung kommen. Das ist auf der ganzen Welt durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge so geregelt. Ihre Existenzgrundlage bezieht die GEMA also aus dem verfassungsrechtlich zugesicherten Schutz des geistigen Eigentums. In Deutschland wird dies vor allem durch das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aus dem Jahre 1965 geregelt.

 

Einige Veranstaltungsarten sind durch eine Zusatzvereinbarung zwischen GEMA und DOSB abgegolten. Durch seine Mitgliedschaft im DSB ist der BSSB im Geltungsbereich dieser Vereinbarung.


Darüber hinaus wurde eine Sondervereinbarung zwischen DSB und der GEMA getroffen, in deren Rahmen weitere, speziell für Schützenvereine relevante Anlässe pauschal durch die Mitgliedschaft im DSB (hier: BSSB) abgegolten sind.

Zudem hat der Freistaat Bayern einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Hiernach gilt:

  • Der Freitstaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr

  • Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.

  • Die Vereine können ihre Veranstaltungen  auf dem Portal der GEMA anmelden.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Schützenvereine und -gesellschaften sind von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit – solange im Schützenheim und Schießstand nur ehrenamtlich gearbeitet wird.

Am 1. Januar 2013 wurden die GEZ-Gebühren abgeschafft und durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.

Zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind danach alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Für Unternehmen wird der Beitrag je Betriebsstätte nach Beschäftigtenzahl ermittelt. Da aus dem Merkblatt für gemeinnützige Vereinigungen nicht zweifelsfrei hervorgeht, ob die Zahlungspflicht auch für Schießstände, Schützenhallen und Vereinshäuser gegeben ist, wurde an die Abteilung Beitragsservice von ARD und ZDF eine entsprechende Anfrage gerichtet.

 

Hier die erfreuliche Antwort für eingetragene, gemeinnützige Vereine:

„Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, sind beitragsfrei. Dabei ist die Formulierung „eingerichteter Arbeitsplatz" nicht gegenständlich zu verstehen. Es ist nicht Voraussetzung, dass bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, vorhanden sind. Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Sind ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder beschäftigt, besteht keine Beitragspflicht.