Haftpflichtversicherung

Gegenstand:

BSSB mit

  • Bezirken
  • Gauen
  • angeschlossenen Vereinen/Gesellschaften

Versicherte Personen:

  • Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder
  • sonstigen Mitglieder welche nach den Bestimmungen der Satzung des BSSB ordnungsgemäß gemeldet wurden sowie
  • alle ehren- und nebenamtlich Tätigen
  • Angestellten des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften während der vereinsmäßigen Betätigung sowie bei Aktivitäten und Tätigkeiten für den BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften.

Versichert ist dabei:

  • Teilnahme an eigenen Veranstaltungen der versicherten Verbände/Vereine;
  • Teilnahme an fremden Veranstaltungen (Umzüge, Feste, Infos, Ausstellungen usw.) auf Weisung und/oder im Interesse des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine/Gesellschaften;
  • Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen/Wettkämpfen nicht aber dynamische Schießdisziplinen / Schießen mit Kriegswaffen;
  • Teilnahme an Freundschaftsschießen der versicherten Verbände/Vereine mit Einheiten der Bundeswehr, befreundeten Militäreinheiten, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei mit deren Waffen, soweit es sich um übliche Schießdisziplinen dieser Organisationen handelt.
  • Böllerschießen nach der Böllerschützenordnung des BSSB;
  • Teilnahme am Ausgleichssport - nicht Wettkampfsport - unter Leitung und Aufsicht eines vom versicherten Verband/Verein bestimmten Verantwortlichen;
  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Auftrag, im Interesse und für die Zwecke des BSSB, seiner Gliederungen und Vereine.
  • Tätigkeit als Schieß-/Standaufsicht, Schreiber, Scheibenanzeiger, Schieß- oder Waffenwart   und dergleichen;
  • Mitwirkung bei der Jugendarbeit der versicherten Verbände/Vereine. Eingeschlossen ist hier insbesondere die übernommene Aufsichtspflicht nach § 832 BGB.

    Geltungsbereich:
  • Versichert sind im In- und Ausland (weltweit) vorkommende Schadenfälle.

    Hinweis:
  • Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung. Diese kann über die Tagesversicherungsscheine gelöst werden. Bitte hierzu die Ausnahmeregelung beachten (Link)!

 

Versicherte Einrichtungen:

  • Vereinsheime usw.
    Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, insbesondere Vereinsheime, Geschäftsstellen, Büros usw. mit deren Heizöltanks;
  • Schießstände
    Besitz, Unterhaltung und Betrieb von stationären und mobilen Schießstätten – auch Schießbuden - und deren Verwendung/Nutzung bei eigenen und fremden Veranstaltungen;   
  • Vereinsgaststätten
    Führung und Betrieb von Vereinsgaststätten in eigener Regie,
    auch wenn vereinsfremde Personen bewirtet werden (Pächter benötigt aber eigene Haftpflichtversicherung);
  • Sonstige Einrichtungen
    Besitz, Unterhaltung und Betrieb von Kinderspielplätzen einschließlich Spielgeräte auf vereinseigenen Geländen;
    • Spiel- und Sportplätzen;
    • Sport- und Turnhallen;
    • Spiel- und Sportgeräten;
    • Kegelbahnen
    • Parkplätzen und Garagen
    • Photovoltaikanlagen;
  • Zelte
    Aufbau, Unterhaltung, Betrieb und Abbau von Zelten aller Art für vereins- und versicherte Zwecke;
  • Maibäume usw.
    Aufstellen, Unterhalten und Abbauen von Mai-, Kirchweih-, Hochzeitsbäumen und dergleichen.
    Versichert ist auch das Fällen, der Transport (nicht Kfz) und das Herrichten und Schmücken.
     

Versichert ist hierbei:

  • Vermieten, verpachten und überlassen von Vereinseinrichtungen an Dritte.
    Bruttomiet/-pachtwert darf insgesamt 100.000 Euro jährlich nicht übersteigen.
  • Durchführung von Baumaßnahem – auch in eigener Regie – ohne Begrenzung der Bausumme;
  • Vertraglich übernommene Haftpflicht, wie z.B. Freistellungen gegenüber Sachaufwandsträgern (Kommune);
  • Mietsachschaden-Deckung* an
    • Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und deren Einrichtungen
    • sowie fremden Vereinsanlagen,
    • mobilen Einrichtungen in gemieteten Räumen und Gebäuden
    • mobilen Einrichtungen außerhalb von Räumen und/oder Gebäuden mit Ausnahme von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern welche zu Verbands-/Vereins- bzw. versicherten Tätigkeiten/Zwecken genutzt werden.

      Ausgeschlossen bleiben aber:
      *  Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
      *  Schäden an Elektro- und Gasgeräten;
      *  Schäden an Zelten
      *  Glasschäden, soweit sich die Verbände/Vereine hiergegen selbst versichern können.

Versicherungshinweise:

  • Elektronikversicherung
    Hierüber können eigene und fremde (geliehene)
    Elektro-/elektronische Geräte (z.B. Beschallungsanlagen) gegen Beschädigung/Verlust versichert werden.
  • Zeltversicherung
    Es können eigene und fremde (geliehene) Zelte unter anderem gegen Feuer/Sturm/Hagel, Vandalismus versichert werden.
  • Glasversicherung
    Ersetzt wird der Bruch der versicherten Fenster- und Türscheiben.
  • Schlüsselverlustrisiko*
    das heißt, die sich aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten ergebenden Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für das notwendige Auswechseln von Schlössern/Schließanlagen.

    Ausgeschlossen bleiben
    * der verlorene Schüssel selbst;
    * Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstige Schlüssel zu beweglichen Sachen;
    * Folgeschäden wie z.B. Diebstahl oder Vandalismus.

    * Besondere Versicherungssummern vereinbart

Mitversicherte Wagnisse:

  • Sportwaffen/Sportgeräte, Böller
    Genehmigter Besitz und zugelassene Verwendung sowie zulässiger Transport von
    • nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. (DSB) bzw. der Schießordnung des BSSB zulässigen Sportwaffen und Sportgeräten
    • nach der Böllerschützenordnung des BSSB genutzten Böller und Schallkanonen sowie von Salutgewehren und sonstigen Kartuschenwaffen.

      Versichert ist dabei der erlaubte Transport der zuvor genannten Waffen und Geräte, sofern diese auf dem direkten Weg nach und von örtlich durchgeführten Übungen oder Wettkämpfen und während der gemeinsamen Fahrten zu auswärtigen Veranstaltungen, die im Auftrage des BSSB, dessen Gliederungen und Vereine erfolgen, mitgeführt werden.

      Bei Unterbrechung des direkten Weges zu und von den Veranstaltungen besteht nur für die Dauer der Unterbrechung des Weges kein Versicherungsschutz.
      Sobald der reguläre Weg fortgesetzt wird, besteht wieder Versicherungsschutz.
      Ein der Länge angemessener Zwischenaufenthalt führt zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes.

Versicherungshinweise:

  • Privat-Haftpflichtversicherung
    Bietet unter anderem Versicherungsschutz für die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus dem Besitz von Schusswaffen außerhalb von Veranstaltungen des BSSB, seinen Gliederungen und Vereinen sowie sonstigen mitversicherten schießsportlichen Veranstaltungen insbesondere zu privaten Zwecken (in ihren Wohnungen).
    Durch eine Zusatzvereinbarung kann analog auch der Gebrauch von Böllern und Salutwaffen zu privaten Zwecken mitversichert werden.
  • Sportwaffenversicherung
    Deckt Schäden an bzw. den Verlust von Sportwaffen mit Zubehör.
  • Wiederladen
    Nicht gewerbsmäßig, behördlich genehmigtes Wiederladen von Sportpatronen für Waffen,
    die nach den Bestimmungen des DSB e.V. / BSSB e.V. bei den von ihm anerkannten Sportdisziplinen zugelassen sind und sofern die wiedergeladenen Patronen ausschließlich für versicherte Zwecke Verwendung finden.
  • Pulver
    Behördlich genehmigter Erwerb, Umgang, Aufbewahrung und Beförderung von
    • Nitro-Pulvern zum nicht gewerbsmäßigen Wiederladen von Patronenhülsen,
    • Schwarzpulver zum Vorderlader- und Böllerschießen
      sofern die damit wiedergeladenen Patronen bzw. das Schwarzpulver für zuvor benannte versicherte Zwecke Verwendung findet.

      Mitversichert ist auch das behördlich genehmigte Aufbewahren von Schwarz- und Nitro-Pulvern in Wohnungen von Vereinsmitgliedern ausschließlich für Vereins- und Verbandszwecke.
      Nicht versichert dagegen die Lagerung von Pulvern für rein private Zwecke.
  • Tierhaltung
    Haltung und Hüten von Tieren für Vereins- und Verbandszwecke
    (z.B. Wachhunden, Schafen und auch Tieren, die als Maskottchen gehalten werden)

    Ausgeschlossen bleibt die Haltung von Raubtieren.

Versicherte Veranstaltungen:

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen versichert, die unter die Bereiche
    Schießsport – Tradition – Geselligkeit – Jugendarbeit fallen.
    Im Einzelnen sind dies:
  • Schießsportliche Veranstaltungen
    • Vereinsmeisterschaft bis Weltmeisterschaft
    • Gauschießen und sonstige Preisschießen
    • Runden- und Vergleichswettkämpfe aller Art
    • Weihnachts-, Oster- und sonstige Schießen zu besonderen Anlässen
    • Bürger- und Öffentlichkeitsschießen

      Ausnahme :
      Schießen mit Militärwaffen oder anderen Waffen
      außerhalb der Sportordnungen des DSB / Schießordnung des BSSB.
  • Bi-/Triathlonveranstaltungen
    wenn wenigstens eine schießsportliche Disziplin enthalten ist;
  • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu den oben benannten Themen
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • Tag der offenen Türe bis hin zu Ausstellungen
  • Jugendaktivitäten
    • Ausflüge/Zeltlager
    • Kinder- und Jugendfeste
  • Ausflüge/Reisen
  • Interne / öffentliche gesellige/kulturelle Veranstaltungen wie
    • Feste aller Art insbesondere aber Jubiläen, Schützenfeste und Fahnenweihen
    • Faschingsbälle, Sommerfeste, Kirchweihessen bis hin zu Nikolaus- und Weihnachtsfeiern
    • Schafkopf- und Skatturniere und dergleichen
    • Theater- und Musikaufführungen, Konzerte
  • Umzüge
    • Schützen- und Kirchenumzüge,
    • Faschingsumzüge
      Versichert sind hierbei die aktiven Umzugsteilnehmer sowie teilnehmende Tier- und Fahrzeughalter.

Versichert ist hierbei:

  • Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten (Auf- und Abbau);
  • Veranstaltungsplatz-/-Gebäude oder -Raum;
  • Sanitäre Anlagen;
  • Fahnenmasten, Hinweisschilder, Werbetafeln und dergleichen;
  • Podien/Tribünen;
  • Standkonzerte / Kinderbelustigungen;
  • Durchführung des Wirtschaftsbetriebes (Ausgabe von Speisen und/oder Getränken);
  • Abbrennen von Feuern (ausgenommen Waldbrandschäden);
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker.

Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuge:

Grundsätzlich  n i c h t  versichert sind Schäden welche durch den Gebrauch eines Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuges verursacht werden oder für welche die versicherten Personen als Halter oder Besitzer in Anspruch genommen werden.

Ausnahmen:

Voraussetzung ist jeweils, dass die benannten mitversicherten Kraftfahrzeuge und Boote für verbands-, vereins- und sonst versicherte Zwecke verwendet werden.
Das gelegentliche Überlassen dieser Kraftfahrzeuge/Boote an verbands- und vereinsfremde Personen ist mitversichert, nicht aber die persönliche Haftpflicht derjenigen, denen die Kraftfahrzeuge/Boote überlassen wurden.

Kraftfahrzeuge:

  • Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge
    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h
    (z.B. an Holmen geführte Rasenmäher und Räumgeräte);
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
    (z.B. Rasenmäher, Radlader);
  • Gabelstapler
    mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Kraftfahrzeuge auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen
    die nur innerhalb der jeweiligen – nicht öffentlich zugänglichen – Verbands- und Vereinsflächen verkehren ohne Rücksicht auf deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
    Bei Verbands- und Vereinsgrundstücken oder Teilen davon, die Mitgliedern, Besuchern, Kunden oder Lieferanten zugänglich sind, handelt es sich um sogenannte beschränkt öffentliche Verkehrsflächen.
    Auch wenn die Fahrzeuge (ausgenommen die unter Ziffer 1 mit 3 beschriebenen Kraftfahrzeuge) dort nur gelegentlich eingesetzt werden, müssen sie gesondert versichert werden.

Wasserfahrzeuge:

  • Boote welche weder mit Motoren/Treibsätzen noch mit Segeln versehen sind.

Luftfahrzeuge:

Keine Ausnahmen

Besonderheiten:

Gewahrsamschaden-Deckung für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger*

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des BSSB, seiner Gliederungen und Vereine und der von diesen beauftragten Personen bei Beschädigung und Verlust von fremden

  • landwirtschaftlichen Zugmaschinen,
  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
  • Gabelstaplern

und mit diesen Kraftfahrzeugen verbundenen Anhängern und Arbeitsgeräten - jedoch nicht Kraftfahrzeugen anderer Art -, welche vom BSSB, seiner Gliederungen und Vereine für
vereins-/verbandsmäßige sowie versicherte Zwecke gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Voraussetzung ist, dass

  • die Fahrzeuge nur kurzfristig - längstens 1 Monat - zum verbands- und vereinsinternen bzw. versicherten Gebrauch ausschließlich für verbands-/vereinseigene Zwecke genutzt werden;
  • kein Versicherungsschutz aus einer anderweitig bestehenden Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) erlangt werden kann;
  • der Fahrer des geschädigten Kraftfahrzeuges die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte.


Versicherungshinweis:

Vereinsfahrten-Kaskoversicherung des BSSB

Bietet Mitgliedern Versicherungsschutz, wenn diese bei Vereinsfahrten die benützten privaten Kraftfahrzeuge (PKW) beschädigen.

Umweltdeckung:

Versicherte Anlagen / Einrichtungen:

  • Lageranlagen
    • Tankanlagen für Heizöl
      zum Zwecke der Wärme- und Wasserversorgung / Energieversorgung von Verbands- und Vereinseinrichtungen.
    • Kleingebinde für umweltgefährliche Stoffe in Behältnissen bis 210 Liter bzw. Kilogramm Fassungsvermögen, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde je Versicherungsort 1.000 Liter bzw. Kilogramm nicht übersteigt;
    • Gastanks/Gasflaschen bis 3 Tonnen
  • Schießstätten
    N i c h t  versichert ist jedoch eine unvermeidbare/in Kauf genommene Umwelteinwirkung,
    wie dies zum Beispiel bei Blei- und Pulverrückständen der Fall ist.
  • Abwasseranlagen
    • Öl- und Fettabscheider (Leichtstoffabscheider)
    • Kläranlagen geeignete (entsprechend dimensionierte) Kläranlagen einschließlich einer nachgeschalteten Klärstufe (z.B. Pflanzenkläranlage) für Sanitärabwässer und Abwässer aus versicherten Gaststättenbetrieben in Vereinsheimen oder aber bei versicherten Veranstaltungen.

Umfang:

  • Umwelt-Haftpflichtbasisversicherung (privatrechtliche Ansprüche)
  • Umwelt-Schadenbasisversicherung (öffentlich-rechtliche Ansprüche)
    mit folgenden Ergänzungen bei Sanierungspflichten oder Ansprüchen wegen Umweltschäden:
    • an der Biodiversität auf dem eigenen Grundstück einschließlich Gewässern
    • am eigenen Boden, sofern Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht
    • am eigenen Gewässer
    • Grundwasser unter eigenem Grundstück
    • Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung des Bodens wegen schädlicher Bodenveränderungen nach Bundesbodenschutzgesetz*.

Versicherungs-summen je Schadenereignis:
 

Allgemein (Grunddeckung)

30.000.000 Euro pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  
Mietsachschäden
+ Immobilie und darin
+ enthaltene Mobilien
+ 10.000.000 Euro bei Brand/Explosion oder   
   Leitungs- und Abwasser
+ 1.000.000 Euro für sonstige Schäden an
   Immobilien
+ 500.000 Euro für sonstige Schäden an
   Mobilien
  
+ Mobilien außerhalb von
    Gebäuden / Räumen
100.000 Euro (keine Schäden an Kfz)
  
Sonstige Versicherungssummen 
+ Abhandenkommen fremder
   Schlüssel
100.000 Euro
+ Belegschafts- und Besucherhabe10.000 Euro
+ Tätigkeitsschäden5.000.000 Euro
+ Vermögensschäden als
   Reiseveranstalter
100.000 Euro
+ Gewahrsamschäden an
   benannten Kfz/Kfz-Anhängern
100.000 Euro für Schäden an den Fahrzeugen
10.000 Euro für Abhandenkommen von Fahrzeugen
+ Internet-Zusatzversicherung1.000.000 Euro
+ Ansprüche aus
   Diskriminierungstatbeständen
100.000 Euro
+ Umwelthaftpflicht-Basisversicherung10.000.000 Euro
1.000.000 Euro je Person
2.500.000 Euro für Rettungskosten
+ Umweltschaden-
   Basisversicherung
10.000.000 Euro
1.000.000 Euro für Ausgleichssanierung
1.000.000 Euro für Bodensanierung