Böllerschießen
Wer, wie, was, warum?
Historie
Das Böllern selbst hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte, die bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurückreicht. Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen.
Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum, von Mecklenburg bis Tirol, von Bayern bis Westfalen und bis tief in böhmische Gebiete schon geböllert wurde.
Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt. So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden.
Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher und Könige zu Besuch kamen und mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche und zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert. So war es noch Anfang des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.
Vorraussetzungen
Damit das Böllerschießen nicht zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt wird, muss jeder Böllerschütze die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, um Böllerpulver vorschriftsmäßig erwerben, verbringen, aufbewahren, verwenden und vernichten zu können.
Diese Kenntnisse muss er in einer Prüfung vor dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nachweisen.
Die Böller
Als Böllergeräte kommen in der heutigen Zeit überwiegend Standböller, Böllerkanonen sowie Hand- und Schaftböller, die in der Regel von namhaften Böllerherstellern gefertigt werden, zum Einsatz.
Zu den Formularen rund ums Thema Böllerschießen: Link
Bei Fragen in den Bereichen Sachkunde, Wieder- und Vorderladen wenden Sie sich bitte an Unterfrankens Bezirks-Böllerreferenten Tobias Elsesser, Mobil: (0160) 8705944; Telefon: (06024) 6370149, E-Mail: tobias.elsesser@bssb.de
Erteilung Sprengstoffbescheinigung Art. 27 SprengG
Verlängerung Sprengstoffbescheinigung Art. 27 SprenG
Liste der anerkannten Lehrgangsträger
Wie werde ich Böllerschütze? Teil 1 (pdf)
Wie werde ich Böllerschütze? Teil 2 (Powerpoint)
Grundlehrgang Böllern (pdf)
Sicherheitsunterweisung (Powerpoint)
Referat über Versicherungsfragen (Powerpoint)
Merkblatt Böller Wiederholungsbeschuss (pdf)
Merkblatt "Auszug aus der bayerischen Böllerschützenordnung des BSSB" (pdf)
Handbuch "Sicheres Böllerschießen" (Bayerische Staatsregierung) (LINK)
Ansprechpartner
Franz-Xaver Wagner
1. Landesböllerreferent
Adolf Reusch
2. Landesböllerreferent
Mario Reinhardt
weiterer stellv. Landesböllerreferent
Tobias Elsesser
Ansprechpartner für Sprengstoffrecht "nichtgewerblicher Bereich", Sachverständiger für Unfälle und Vorkommnisse im Bereich Wiederladen und Böllerschießen, Schießstandreinigung, Lehrgänge nach SprengG