Hilfsprogramme

Nach den schmerzlichen Einschnitten der Pandemie müssen sich unsere Schützenvereine nun den Herausforderungen der Energiekrise mit teils horrend gestiegenen Energiekosten für Schützenheime und Schießstätten stellen. Finanzielle Förderung tut Not.

Das Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) kann helfen – dies hat eine Prüfung des BSSB ergeben.

Auf dringliche Anfrage des BSSB hin wurde aktuell unter Hinzuziehung des DOSB und des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) vom Bundesverwaltungsamt die Antragsfähigkeit der bayerischen Schützenvereine und Schützengesellschaften bestätigt. Dies schafft Klarheit bei der Antragsfähigkeit unserer BSSB-Mitgliedsvereine und verhindert abschlägige Antragsbearbeitungen aus Gründen formaler Unsicherheit.

Nun sind auch die digitalen Antragsformulare angepasst: Neben der Zugehörigkeit zu den Landessportbünden ist jetzt auch die Zugehörigkeit zum BSSB als eigenständigen Landesverband anzuwählen.

„Sporttage sind Feiertage“ – DOSB-Sportförderung für Vereine

„ReStart – Sport bewegt Deutschland / Durchstarten in Deinem Verein“ – so heißt ein groß angelegtes Förderprogramm des DOSB zur Sportmotivation. 25 Millionen Euro stellt das Bundesinnenministerium auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses hierfür zur Verfügung.

Modul 1 der Säule 2 des Programms richtet sich ausdrücklich an die Sportvereine vor Ort: „Starke Aktionen von Starken Vereinen – Sporttage sind Feiertage (4000x1000)“.

  • Ziel ist die Mitgliederakquise und Mitgliederbindung. U.a. werden Vereinsevents wie Tage der offenen Tür, Aktionstage, Schnupperkurse oder Kooperationen mit Schulen gesponsert.
  • Hierzu die Veröffentlichung des Deutschen Olympischen Sportbunds: „4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z. B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport [...] beim DOSB beantragen und erhalten.“
  • Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Juli 2023.
  • Hier der Link direkt zum Modul
  • Hier der Link zum dazugehörenden Antragsportal

 

„Sportvereinsschecks“ – DOSB-Sportförderung für Privatpersonen

Neben dem Modul „Starke Aktionen von Starken Vereinen – Sporttage sind Feiertage (4000x1000)“ gibt’s beim DOSB auch eine Förderung, die insbesondere die Menschen für den Sport gewinnen will, die lange nicht mehr oder noch nie Sport getrieben haben: „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“.

  • Hier sollen Menschen angesprochen werden, die in den Sport- bzw. Schützenvereinen bisher nicht vertreten waren.
  • Hierzu stehen 150.000 Sportvereinschecks zum Download zur Verfügung. Sie können als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in Höhe von 40 € in Sport- bzw. Schützenvereinen eingelöst werden.
  • Jede Person kann nur einen Sportvereinsscheck herunterladen. Die Person darf auch bisher kein Mitglied im ausgewählten Sport- bzw. Schützenverein sein. Die Downloadmöglichkeit läuft bis zum 31. August 2023. Hier der Link zum Download des Sportvereinsschecks für Privatpersonen
  • Es wird kein Geld an Privatpersonen ausgezahlt, nur Sport- bzw. Schützenvereine können die Sport- bzw. Schützenvereinsschecks beim DOSB einlösen: Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen in digitaler oder gedruckter Form ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von 10 Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über das Förderportal einreichen, um die Erstattung von 40 Euro zu erhalten: Link zum Förderportal
  • Die letzte Möglichkeit hierfür ist der 31. Oktober 2023.

 

Weiterführende Informationen, Aktualisierungen und Ansprechpartner zum gesamten Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland / Durchstarten in Deinem Verein“ finden sich auf den diesbezüglichen Internetseiten des DOSB.

Die Energiekrise trifft unsere Schützenvereine hart – trotz der Gas- und Strompreisbremse des Bundes. Horrende Energiekosten bringen insbesondere die Raumschießanlagen in teils existenzielle Not. Die bayerische Politik hat den Warnruf der Sport- und Schützenvereine aufgegriffen und die Verdoppelung der Vereinspauschale auch für 2023 beschlossen. Zusätzlich wurde ein gesonderter, bayerischer Energie-Härtefallfonds beschlossen. Nun erfolgt die Umsetzung durch die zuständigen Ministerien.

Energie-Härtefallhilfe für gemeinnützige Unternehmen

Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für gemeinnützige Unternehmen wie unsere Schützenvereine, wenn sie sich als (steuerpflichtiger) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (vgl. § 64 AO) oder Zweckbetrieb (vgl. §§ 65 ff. AO) wirtschaftlich betätigen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. § 14 AO).

Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle), soweit die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform

gestellt werden. Für die Antragstellung ist entweder ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bayern-ID erforderlich.

Die Antragstellung ist nun – nach Freigabe des Hilfsprogramms durch den Bund – möglich. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

Alle weiterführenden Informationen finden Sie über die Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Hier sind FAQs

eingestellt und auch eine Hotline wird angegeben: Hotline Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen, Tel. 0 89 / 57 90 50 05 (werktags von 8 bis 18 Uhr) oder per E-Mail.

 

Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Das bayerische Innen- und Sportministerium erarbeitet aktuell die Förderrichtlinien zu einem weiteren Förderprogramm, das unseren Schützenvereinen und Schützengesellschaften in der Energiekrise helfen kann: dem Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine.

Das Programm umfasst einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereinein Höhe von bis zu 80 % der einfachen Vereinspauschale des Jahres 2023. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses soll zeitgleich mit der Vereinspauschale 2023 erfolgen.

Das Innenministerium kündigt an, über die konkreten Antragsvoraussetzungen und -fristen zeitgerecht zu unterrichten. Sobald uns Neues bekannt wird, werden wir über unsere Verbandsmedien weiter informieren.

 

Bitte verfolgen Sie die laufenden Veröffentlichungen zum Thema auf den Websites der zuständigen Stellen in Bayern! U.a.

Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums

Homepage des bayerischen Innen- und Sportministeriums