BSSB bei BM Seehofer Durchbruch bei Bedürfnisprüfung
BSSB zum Spitzengespräch bei Bundesinnenminister Seehofer in Berlin
Durchbruch beim Bedürfnisfortbestand zeichnet sich ab
„Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ - so will es die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Es würde bedeuten, dass bspw. der Besitzer eines Kleinkaliberrevolvers fortlaufend alle fünf Jahre mindestens ein Schießpensum wie zum Zeitpunkt der Erteilung (12 oder 18 Einheiten pro Jahr) nur für diesen Revolver nachweisen müsste und für jede andere in seinem Besitz befindliche Waffe auch.
Über die Umsetzung in deutsches Recht wird seit dem Gesetzesentwurf Anfang des Jahres erbittert gestritten.
