Evaluierung und Fortschreibung der Schießstandrichtlinien
Nach der Veröffentlichung der neuen Schießstandrichtlinien 2013 kam es im Zuge von Regelüberprüfungen unserer Vereine sehr häufig zu Problemen, da z. B. Schützenscheiben im Schießstand, die nicht mindestens zwei Meter über dem Boden (Unterkante) hängen, entfernt werden sollten.
Viele Vereine haben sich zu Recht darüber beschwert und der BSSB nahm dies zum Anlass, die Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung für dieses Thema zu sensibilisieren und Abhilfe zu schaffen. Im Zuge dessen, wurden im Vorgriff auf die Evaluierung der bemängelten Teile der Schießstandrichtlinien die geltenden Richtlinien gelockert, bzw. rückgängig gemacht.
Jetzt informiert das Bundesinnenministerium in einem Schreiben vom 4. Juli 2014 über den Fortgang der Arbeiten. Die Schießstandrichtlinien werden nunmehr in einem kontinuierlichen Prozess ergebnisoffen evaluiert und fortgeschrieben. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird hierbei die Rolle eines verantwortlichen Prozessmanagers einnehmen. Der Vertrag zwischen dem DOSB und BMI liegt zwischenzeitlich zur Unterschrift bereit. Der DOSB wird nunmehr eine Expertenarbeitsgruppe einberufen, die sich mit der Evaluierung und Fortschreibung der Schießstandrichtlinien sowie einem Aus- und Fortbildungskonzept für Schießstandsachverständige befassen wird.
Es ist vorgesehen, dass die Arbeitsgruppe neben dem Prozessmanager des DOSB etwa zehn Personen umfassen soll. In dieser ständigen Arbeitsgruppe sind der Bundesverband der Schießstandsachverständigen, die Vereinigung der Schießstandsachverständigen, die Bundespolizei, der Deutsche Schützenbund, der Bund Deutscher Sportschützen, die Jagdverbände, der Bundesverband Schießstätten sowie die DEVA vertreten.
Die vollständige Mitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier.
