Allgemein / BSSB

Erweiterter Versicherungsschutz

Wer unter dem Jahr aktiv Mitgliederwerbung mit speziellen Veranstaltungen betreibt oder wer zwecks der Integration von
Asylsuchenden in unsere Gesellschaft die Schützenhäuser für Flüchtlinge öffnet, der kann sich künftig ein Stück Bürokratie ersparen. So müssen ab 1. Januar 2016 keine Gästeversicherungsscheine für folgende Nichtmitglieder bei Veranstaltungen eines des BSSB angeschlossenen Schützenvereins ausgefüllt werden:

 

  • ausländische Personen bei denen derzeit ein Asylverfahren oder vergleichbares Verfahren in der BundesrepublikDeutschland besteht oder läuft.

 

  • Teilnehmer/Gäste an
  1. großen überregionalen Schießveranstaltungen, welche von Mitgliedsvereine auf Bezirks- und/oder Gaueben veranstaltet werden;
  2. den einmal jährlich bundesweit ausgeschriebenen „Wochenende der Schützenvereine";
  3. öffentlich ausgeschriebene Werbeveranstaltungen) eines Schützenvereines, z. B. Aktionstage, Tage der offenenTür usw.;
  4. öffentlich ausgeschriebene „Bürgerschießen" und dergleichen, auch auch vergleichbare Schießen als Teil einer öffentlichen Bi-/Triathlonveranstaltung;
  5. öffentlich ausgeschriebene Schießen mit caritativem/wohltätigem Zweck sowie für

 

  • Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren, die noch nicht in den Verein aufgenommen sind.

 

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen am Veranstaltungsort (Ort der Betätigung) und endet mit dessen Verlassen; Unfälle und Schäden, die sich auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen ereignen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.