Allgemein / BSSB
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat mit der breiten Mehrheit der Regierungskoalition CDU/CSU/FDP und der SPD-Fraktion das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts beschlossen. Die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/Die Grünen und der Linksfraktion haben sich enthalten. Der Bundesrat hat am 1. März dem Gesetz zugestimmt.
Das Gesetz sieht Verbesserungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in folgenden Bereichen vor:
- Anhebung der Übungsleiterpauschale im Einkommenssteuerrecht von jährlich 2.100 Euro auf 2.400 Euro.
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale im Einkommenssteuerrecht von 500 auf 720 Euro.
- Anhebung der Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen der Vereine aus sportlichen Veranstaltungen von 10.000 auf 45.000 Euro.
- Änderung der Haftungsregeln für Ehrenamtliche: Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften und nicht – wie bisher – schon bei leichter Fahrlässigkeit.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.