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Transparenzregister – wie mit den aktuellen Gebührenbescheiden umgehen?

Ursprünglich schien ab dem 1. Januar 2024 bei den Transparenzregistergebühren alles geregelt: Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Gebühren für unsere Schützenvereine, soweit sie gemeinnützig und im Vereinsregister eingetragen sind, automatisch. Anträge auf Gebührenbefreiung müssen seitdem nicht mehr gestellt werden. Möglich macht’s ein neu geschaffenes, sogenanntes Zuwendungsempfängerregister, das die Daten aus dem sowieso zu pflegenden Vereinsregister übernimmt. 

Umso größer ist die Verwunderung über die aktuell versandten Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags, der das Transparenzregister im Auftrag der Bundesregierung führt. 

 

Wie kommt’s?

Bei den aktuellen Gebührenbescheiden handelt es sich dem Grundsatz nach um Alt-Abrechnungszeiträume von vor dem 1. Januar 2024. Hatte der betroffene Schützenverein für die Jahre 2023 und früher keinen entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt, erfolgt nun die Abrechnung. 

 

Was tun? 

Da eine rückwirkende Beantragung auf Gebührenbefreiung gesetzlich nicht vorgesehen ist, sind diese Gebühren zu bezahlen. Eine Zurückweisung durch den Verein führt unserer Erfahrung nach zwar zu einer Einzelfallprüfung – wenn der Verein allerdings tatsächlich keine Befreiung für die Zeiträume vor dem 1. Januar 2024 beantragt hatte, wird der Bundesanzeiger Verlag an der Rechnungsstellung festhalten. 

Um sicher zu gehen, dass ein Eintrag im Zuwendungsempfängerregister auch tatsächlich erfolgt ist, empfiehlt die Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) darüber hinaus jedem Verein, jährlich zu prüfen, ob die Eintragung des Vereins korrekt und aktuell ist. Dies erfolgt über ein Nutzerkonto beim Transparenzregister. Ist dieses noch nicht vorhanden, ist eine online-Registrierung auf der Homepage des Transparenzregisters vorzunehmen. 

Auf jeden Fall ist stets das Vereinsregister aktuell zu halten (z.B. Meldung neuer Vorstände nach Vereinswahlen etc.)! 

Bei weiterführenden Fragen stellt die Internetplattform des Transparenzregisters ein Hilfecenter zur Verfügung (Link zum Hilfecenter)