Unsere Schützentrachten – Fördermöglichkeiten für ein wertvolles Stück Heimat
Zu unserer Schützenkultur gehört die Schützentracht. Als fester Bestandteil unserer bayerischen Kultur begegnet sie uns in großer Vielfalt und in mannigfacher regionaler wie örtlicher Ausprägung. Um die hohe Bedeutung dieser schützenkulturellen Traditions- bzw. Heimatpflege wissend, stellen einzelne Bezirke Bayerns eine Förderung bereit – generell für Trachten, speziell aber auch für die Schützentrachten unserer Heimat. Dabei kann die bereitgestellte Förderung für unsere Schützenvereine bzw. für die Königlich privilegierten Schützengesellschaften bei der Anschaffung von Vereins-Trachten eine ausgesprochen hilfreiche Unterstützung sein. Folgend dürfen wir auf zwei, uns bekannte Förderprogramme hinweisen, die für ganz Bayern vorbildlich sind:
Trachten-Förderung im Bezirk Schwaben
Die Trachtenförderung erfolgt in Schwaben über die Bezirk-Schwaben-Stiftung für Kultur und Bildung. Die Förderbedingungen sind in einer eigenen Richtlinie festgehalten.
Zuwendungsfähig ist die Neubeschaffung von Trachten und Trachtenteilen sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche.
Die Antragstellung muss schriftlich beim Bezirk Schwaben, Abteilung für Kultur und Heimatpflege, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg, erfolgen. Anträge auf Trachtenförderung können jederzeit, spätestens jedoch bis zum 15. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Alles Weitere zum Antragsverfahren und zu den Förderkriterien finden Sie in der Richtlinie.
Die Trachtenförderung beträgt dem Grundsatz nach 20 % der förderfähigen Kosten. Pro Jahr und Gruppe wird nur eine Zuwendung gewährt. Dabei werden innerhalb von zehn Jahren für einen eingetragenen Verein oder eine königlich privilegierte Schützengesellschaft maximal 10.000 Euro ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung immer auch nach der haushaltsbedingten Situation richtet, d.h. dass sich ggf. jederzeit auch Änderungen ergeben könnten, in dem die Gelder für eine Förderung reduziert werden oder evtl. ganz entfallen.
Ansprechpartner wie alles Weitere finden Sie über die Internet-Info des Bezirks Schwaben
Trachten-Förderung im Bezirk Oberpfalz
Die Trachtenförderung erfolgt über den Bezirk Oberpfalz. Die Förderbedingungen sind auch hier in einer eigenen Richtlinie festgehalten.
Gefördert werden die Anschaffung und die Instandsetzung historischer und erneuerter Oberpfälzer Trachten sowie historischer Uniformen.
Antragsberechtigt sind Vereine und Gruppen aus der Oberpfalz.
Beantragt wird die Förderung über einen Zuschussantrag, der zum Download zur Verfügung steht.
Die Trachtenförderung beträgt hier dem Grundsatz nach 10 % der förderfähigen Kosten und höchstens 3.000 Euro im Haushaltsjahr.
Ansprechpartner wie alles Weitere finden Sie über die Internet-Info des Bezirks Oberpfalz