Allgemein / BSSB

Neue Beschussgebührenverordnung

Am 1. Januar 2013 ist die neue Verordnung „über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der staatlichen bayerischen Beschussämter" (Beschussgebührenverordnung – BeschGebV) in Kraft getreten. Den Download der neuen Gebührenverordnung finden Sie hier.

Allerdings werden die Böllerprüfungen auch weiterhin in „Zeitgebühren" abgerechnet, d. h. die Prüfgebühren werden auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit erhoben und lehnen sich an die Stundensätze der Physiklisch Technischen Bundesanstalt an (derzeit 99 Euro für Tätigkeiten „mit geringer bis mittlerer technischer Ausstattung" und 71 Euro für Tätigkeiten „ohne nennenswerte technische Ausstattung"). Der Erlass der BayBeschGebVO führt also nicht unmittelbar zu einer Erhöhung der Prüfgebühren.

Allerdings hat der Bund kürzlich die Anforderungen an die Wiederholungsprüfung für Böller erhöht: sämtliche Böller müssen nun bei der Prüfung mit einer Überdruckmunition abgefeuert werden, eine im Ermessen des Prüfers liegende reine Sichtprüfung ist meist nicht mehr ausreichend. Durch diese neue Bundesregelung wird in den meisten Fällen der Zeitaufwand und damit auch die Prüfgebühr steigen.