Verband
Rechtssicherheit bei Schießstandabnahmen
Seit dem 1. Januar 2015 herrscht endlich wieder Rechtssicherheit für die Regelüberprüfungen und Standabnahmen unserer Schießanlagen. Nachdem die siebenjährige Übergangsfrist ausgelaufen ist, dürfen ab sofort nur noch öffentlich bestellte und beeidigte Schießstandsachverständige Standabnahmen durchführen. Für unsere bayerischen Schützenvereine ändert sich hierdurch gar nichts, da in Bayern auch bisher schon die hohen Qualitätsstandards für die Abnahme unserer Schießstände galten.
