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Rundfunkgebühren für Schützenvereine

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelten eingetragene und gemeinnützige Vereine als Einrichtungen des Gemeinwohls. Sie müssen den Beitrag bezahlen, allerdings nur 1/3, wenn in der Betriebsstätte (= Vereinsheim) maximal 8 Beschäftige vorhanden sind. Das dürfte für die allermeisten Vereine zutreffen. "Beschäftigte" sind diejenigen, die in einem Lohnverhältnis stehen. Die Mitgliederzahl des Vereins hat danach keinen Einfluss auf die Höhe des zu bezahlenden Betrages.

(Quelle: dsb-Presse)

 

Beachten Sie auch die Neuerungen zur Beitragsbefreiung unter folgendem Link.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de