Startschuss zur Evaluierung des Waffenrechts – BSSB fordert Vereinfachung des Waffenrechts & Klarheit für die Sportschützen
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Anfang September die Evaluierung des Waffenrechts gestartet. Aktuell werden die Evaluierungsthemen abgefragt – fünf wesentliche Themen bzw. Aspekte sollen in möglichst konkreter Form benannt werden. Der Bayerische Sportschützenbund ist – neben zahlreichen Bundesverbänden – als einziger Landesverband im Deutschen Schützenbund direkt eingebunden: Eine Position, die wir mit einer unmittelbaren Beteiligung am Evaluierungsprozess im Sinne unserer Mitglieder nutzen.
Hergang & geplanter Ablauf seitens des BMI
Das Waffenrecht „praxisorientierter und anwenderfreundlicher“ wie die „Verfahren effektiver“ gestalten: So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und unter dieser Zielsetzung geht das BMI nun an die bereits angekündigte Evaluierung.
Hierzu hat das BMI den Evaluierungsprozess und das weitere Vorgehen in einer gemeinsamen Videokonferenz vorgestellt. Geplant ist, die Evaluierung nach der gegenwärtig laufenden Themenabfrage durchzuführen.
Einfaches & konkretes Waffenrecht – Klarheit für Schützen und Behörden
Aktuell speist der BSSB seinen Forderungskatalog direkt beim BMI ein: Dabei bleiben wir gerade nicht an der plakativen Oberfläche, sondern gehen mit konkreten, auf die schießsportliche Praxis zielenden Verbesserungsvorschlägen ins Detail.
Unsere Einzelforderungen stehen unter der generellen Maxime der Schaffung eines praktikablen Waffenrechts mit Augenmaß, das zudem die zuständigen Behörden und Verbände von unnötiger Bürokratie entlastet, um Ressourcen für die eigentlich (sicherheits-)relevanten Themen freizubekommen, d.h. für die Bekämpfung von illegalen Waffen und die Prävention von Extremismus.
Unsere Evaluierungs-Agenda
Unser Katalog an Evaluierungsaspekten umfasst wesentliche Aspekte des Schießsports – jeweils mit konkreten und einzelbegründeten Änderungsvorschlägen:
Waffenrechtliche Bedürfnisprüfung:
Wir bringen konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung vor, so bei den Themen Überkontingentwaffen, Waffenaustausch, Wechselsysteme und Bedürfnisprüfung für den weiteren Besitz.
Mindestalter:
Wir wollen unsere Nachwuchsarbeit mit schützenfreundlichen und praxistauglichen Regelungen zum Erteilen von Ausnahmegenehmigungen für das Schießen durch Minderjährige in unseren Vereinen stärken.
Waffenerwerb:
Wir schlagen anwenderfreundlichere und entbürokratisierende Verbesserungen bei den Dual-Use-Magazinen wie beim Erwerbsstreckungsgebot vor. Außerdem unterstützen wir die Einführung einer digitalen WBK.
Waffenaufbewahrung:
Wir fordern, die Vorschriften für die Schlüsselaufbewahrung konkreter und vor allem praxistauglicher zu gestalten.
Verhältnismäßigkeit beim „Messerverbot“:
Wir treten im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des Zwecks des Gesetzes dafür ein, dass das Verbot des Führens von Messern nach § 42 WaffG nicht zu Fällen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit bei Lappalien-Verstößen führt.
Verbesserung konkret statt Forderung absurd – Themen aus der schießsportlichen Praxis
Der Fokus unserer Agenda ist speziell auf den Schießsport gerichtet, zudem erfüllt unser Forderungskatalog die formalen Vorgaben des BMI. Inhaltlich gibt es naturgemäß einige Überschneidungen mit den Positionen benachbarter Verbände. Punkte, die für den Schießsport allerdings keine unmittelbare Relevanz besitzen (z. B. Nachtsichttechnik), werden in unserem Fachkatalog entsprechend auch nicht thematisiert – wir konzentrieren uns auf das Wesentliche.
Unsere Themen gehen auf eine laufend eingeholte, enge Rückkopplung mit unseren Verbandsfunktionären auf allen Ebenen zurück – vom Schützenmeister bis hin zum Landesreferenten: Diese haben den persönlichen Kontakt zu „ihren" Sportschützinnen und Sportschützen im Verein vor Ort, diese haben das „Ohr" an den insgesamt rund 530.000 Schützinnen und Schützen in den über 4.400 Schützenvereinen des Bayerischen Sportschützenbunds.
Unsere Mitglieder sitzen mittelbar also mit am Tisch des Bundesinnenministeriums – ganz so wie auch bislang schon: Denn selbstverständlich haben wir gerade nicht auf den offiziellen Start der jetzigen Evaluierung gewartet. Vielmehr haben wir die nun zusammengetragenen und gebündelt ans BMI übermittelten Waffenrechtsthemen bereits seit Antritt der neuen Bundesregierung zum guten Teil direkt an die Entscheidungsträger kommuniziert.
Bereits in der Vergangenheit haben wir der Politik effizient und effektiv konstruktive, waffenrechtliche Forderungen vermittelt, die auf einen reellen, weil tatsächlichen Mehrwert für den Schießsportbetrieb vor Ort im Schützenverein bzw. in der Schützengesellschaft zielen, anstatt sich in absurden, weil nicht annähernd umsetzbaren Maximalforderungen zu ergehen. Diesen praxisorientierten Weg werden wir auch weiterhin beschreiten.