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Weitere Finanzhilfen für hochwassergeschädigte Schützenvereine

 

Bisher galt, dass Schützenvereine bei Flutschäden mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden können. In einem persönlichen Schreiben bat 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink den Bayerischen Minister des Innern, Joachim Herrmann, ob nicht auch Aufenthaltsräume und die so genannten Schützenstüberl bei der Förderung Berücksichtigung finden könnten, um unsere Vereine bestmöglich zu unterstützen, damit das Vereinsleben wieder schnell in Gang kommen könne. In seinem Antwortschreiben an Wolfgang Kink sagte unser Innenminister diese Unterstützung kurzfristig zu und teilte darüber hinaus mit, dass Sport- und Schützenvereine nun sogar mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt werden! Stellvertretend für die bayerischen Schützen bedankt sich Wolfgang Kink ausdrücklich für diese schnelle und unbürokratische Unterstützung.

 

Die entsprechenden Anträge sind über die Gemeinden zu stellen.