333 Millionen für die Sportstätten – das Bundes-Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ │ Antragsstellung über Kommunen │ Antragsfrist bis 15. Januar 2026
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ umfasst insgesamt 333 Millionen Euro. Die Mindestförderhöhe pro Projekt liegt bei 250.000 Euro, die maximale Förderung bei acht Millionen Euro. Unsere Schützenvereine können sich beteiligen – der jeweilige Projektantrag allerdings muss über die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen.
Fristen, Antragstellung & Förderschwerpunkte
Die Antragsfrist startete am 10. November 2025 und läuft noch noch bis zum 15. Januar 2026.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden: Nur sie können über ein entsprechendes Förderportal digital Anträge stellen.
Doch auch unsere Schützenvereine können sich beteiligen – und zwar, indem sie sich aktiv mit einem Sanierungsprojekt an ihre Kommune wenden. Also: Bitte gehen Sie auf Ihre Stadt bzw. Gemeinde, auf den jeweiligen Bürgermeister oder Landrat, auf die Stadt- und Gemeinderäte und die Verwaltung zu, wenn Ihr Schießstand eine Sanierung benötig, und regen Sie entsprechende Sanierungsprojekte an!
Möglich sind dabei Sanierungen von kommunalen wie vereinseigenen Sportanlagen. Zuwendungsempfänger können zwar nur die Kommunen sein: Doch bei der Förderung einer vereinseigenen Sportstätte werden die Fördermittel entsprechend seitens der Stadt bzw. Gemeinde an den Sport- bzw. Schützenverein weitergeleitet.
Ob in kommunaler Hand oder im Eigentum des Vereins: Der Förderschwerpunkt liegt generell auf der baulichen Sanierung und Modernisierung vorhandener Sportstättenbzw. Schießanlagen – u.a. unter besonderer Berücksichtigung der energetischen Sanierung von Gebäuden.
Förderformalien – wer zahlt was & wer entscheidet wann?
Die Mindestförderhöhe pro Projekt beläuft sich 250.000 Euro, die maximale Förderung auf acht Millionen Euro.
Bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben übernimmt der Bund. Mindestens 55 Prozent müssen die Kommunen beisteuern. Diese haben allerdings die Möglichkeit, ihren Eigenanteil zu senken, indem sie die Förderung aus dem Bundesprogramm mit vorhandenen Landesförderprogrammen kombinieren. Zudem reduziert sich der Beitrag der Kommune auf 25 Prozent, wenn bei ihr eine Haushaltsnotlage vorliegt.
Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Infos und Ansprechpartner
Neben dem Hinweisartikel des Deutschen Olympischen Sportbunds e. V. (DOSB), der dieser Info als Vorlage dient, gibt es mehrere Infos seitens des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Die Ansprechpartner zu einzelnen Projektanträgen sind jeweils die Vertreter der Kommunen.