Allgemein / BSSB

Anschlag in Hamburg erschüttert – geltendes Recht anwenden statt Symbolpolitik

Der Anschlag von Hamburg ist ein erschütternder Vorgang, der uns persönlich wie als Funktionsträger im Sportschützenwesen betroffen macht. Unsere Anteilnahme gilt Opfern wie Angehörigen.

Unser gemeinsames Ziel muss es nach wie vor sein, dass solche Gewalttaten bestmöglich verhindert werden. Dazu müssen viele Bestandteile zusammenwirken – von den sozialen Aspekten bis hin zum behördlichen Verwaltungshandeln. Unter dem Aspekt des Waffenrechts benötigen wir vor allem eines: die effiziente Anwendung der vorhandenen Rechtsvorschriften.

Die von der Politik reflexartig bemühten Rufe nach immer neuen Rechtsverschärfungen sind nicht zielführend. Der BSSB fordert statt solcherlei hohler Symbolpolitik den vorhandenen Rechtsrahmen auszuschöpfen und anzuwenden. Die Behörden müssen hierzu so ausgestattet sein, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausüben können.

Dass genau dies im Vorfeld des Anschlags von Hamburg gerade nicht der Fall war, ist den aktuellen Veröffentlichungen zum Thema zu entnehmen: Trotz eines anonymen Hinweises auf eine mögliche psychische Erkrankung wurde seitens der Behörden nach einer Standardkontrolle keine weitere Prüfung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz eingefordert – eine Möglichkeit, die die zuständigen Behörden nach geltender Rechtslage ausdrücklich haben. Hier muss angesetzt werden – konkret, praxisbezogen und rasch. Das unablässige Ändern von Gesetzesvorschriften, die dann mangels behördlicher Ausstattung nicht hinreichend umgesetzt werden, führt jedenfalls nicht zum Ziel.

 

In diesem Sinne beurteilen wir auch die Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Waffenrecht erneut zu verschärfen. Unsere Stellungnahme bezieht sich dabei auf einen Arbeitsentwurf des Bundesinnenministeriums, der kein endgültiger, offizieller Referentenentwurf ist, sondern lediglich eine Arbeitsversion, die den Medien in unbestätigter Form vorliegt. Der BSSB hatte bei Bekanntwerden des Entwurfs bereits Anfang des Jahres als einer der bundesweit ersten, verbandlichen Interessensvertreter Stellung bezogen und zugleich die gemeinsame Abstimmung mit dem Deutschen Schützenbund e. V. (DSB) sowie benachbarten Verbänden gesucht.

 

Bestehendes Recht anwenden und Schützenvereine stärken!

Die Position des BSSB ist klar: Statt das erst 2019 novellierte Waffengesetz erneut zu öffnen – mit unverhohlener Verschärfungsabsicht und ohne vorherige Evaluierung –, treten wir dafür ein, bestehendes Recht anzuwenden. Wir fordern gerade beim Waffenrecht Rechtssicherheit und Verlässlichkeit. Was wir auf diesem sensiblen Gebiet gerade nicht brauchen, ist eine aktionistische Symbolpolitik.

Generell fordern wir – anstatt immer neuer Waffenrechtsverschärfungen – eine Stärkung der Schützenvereine. Denn Schützenvereine schaffen soziale Bindung und Halt – durch bürgerschaftliches Engagement, im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ungeachtet der Herkunft der Mitglieder. Dies ist der beste Weg, Extremismus und Gewalt den Boden zu entziehen.

Wir plädieren dafür, diese positive soziale Kraft unserer Schützenvereine durch waffenrechtliche Regelungen mit Augenmaß und ein ausgeweitetes Beratungs- und Informationsangebot staatlicher Fachstellen in Zusammenarbeit mit dem BSSB als Landesverband weiter zu fördern.

Die seitens des Bundesinnenministeriums nun geplanten Rechtsverschärfungen lehnen wir ab.

 

BSSB lehnt Verschärfungen ab

Die im vorliegenden Arbeitsentwurf aufgeführten, waffenrechtlichen Verschärfungen lehnt der BSSB – soweit diese für unser Sportschießen relevant sind – mit Nachdruck ab:

  • Auf unsere strikte Ablehnung trifft die im Arbeitsentwurf geplante Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen: Solcherlei obligatorisch vorzulegende „Psychogutachten“ für legale Waffenbesitzer gehen aller Voraussicht nach mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Grundsatzes der ärztlichen Schweigepflicht einher und drücken einen vollkommen unberechtigten Generalverdacht gegenüber allen Schützinnen und Schützen aus. Die Möglichkeit der Einholung eines anlassbezogenen, fachpsychologischen Gutachtens besteht für die zuständigen Behörden schon im Rahmen der jetzt gültigen Rechtsvorschriften.
  • Die vorgesehene Einführung des sogenannten Kleinen Waffenscheins und einer Sachkunde bei der Armbrust lehnen wir ebenso strikt ab: Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht – ohne jede Unterscheidung der einzelnen Armbrustarten – vor, dass Erwerb, Besitz und Führen einer Armbrust künftig an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheins nebst Sachkundeprüfung geknüpft sind. Dies gilt – mit Ausnahme der Personen, die die Waffen bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben – auch für einen schon vorhandenen Besitz, für den die Sachkundeprüfung entsprechend nachgeholt werden muss. Diese vollkommen unnötige, waffenrechtliche Verschärfung ist ein Bürokratiemonster ohne jeden Sicherheitsgewinn. Sie stellt durch ihren undifferenzierten und damit unsachlichen Ansatz ohne hinreichende Unterscheidung der einzelnen Armbrustarten eine erhebliche Belastung des traditionsreichen und international erfolgreich ausgeübten Armbrustschießens dar und ist deshalb klar abzulehnen. Wem dient es, wenn Tausende von Armbrustschützinnen und Armbrustschützen, die bereits jahrelang professionell und verantwortungsbewusst mit ihrem Sportgerät umgehen, einen Kleinen Waffenschein beantragen und eine Sachkunde nachholen müssen? Und dies, obwohl unsere sportlichen 10 Meter-, 30 Meter-, Feld- und Vogelarmbrüste nichts mit den teils im Erscheinungsbild martialisch wirkenden, in unseren Sportdisziplinen aber gerade nicht verwendeten Compound- und Recurvearmbrüsten gemein haben. Die Widersinnigkeit liegt auf der Hand.
  • Der BSSB spricht sich gegen die vorgesehene Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern aus: Eine solche Regelabfrage geht – wie die benannten, obligatorischen „Psychogutachten“ – aller Voraussicht nach mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung des Grundsatzes der ärztlichen Schweigepflicht einher und drückt einen vollkommen unberechtigten Generalverdacht gegenüber allen Schützinnen und Schützen aus. Eine solche Regelabfrage ist zudem mit großen Problemen im praktischen Verwaltungsvollzug behaftet: „Was ist eine waffenrechtlich relevante, psychische Störung oder Wahnvorstellung?“ etc. Dieses schwerwiegende Problem stellt sich auch bei den neu vorgesehenen „Mitteilungspflichten anderer Behörden“. Hier stellt sich generell die Frage, welche Behörde die fachmedizinisch höchst anspruchsvolle und aufwendige Aufgabe bewältigen kann, auf Grundlage der eingehenden Meldungen eine gerichtsfest tragbare Einzelfallentscheidung im Rahmen der Prüfung der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG zu treffen.
  • Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“: Auch, wenn solche Waffen in den im BSSB ausgeübten Disziplinen nicht zum Einsatz kommen, könnten doch andere Landesverbände hiervon betroffen sein. So sprechen wir uns in Schützensolidarität für den Erhalt und die Förderung aller schießsportlichen Disziplinen aus.
  • Reglementierung des „Schießens für jedermann“: Die im Referentenentwurf neu vorgesehene Reglementierung des Schießens auf ortsfesten Schießstätten mit erlaubnispflichtigen Waffen für „jedermann“ stellt einen scharfen Einschnitt in die Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit der Schützenvereine dar. Denn auch, wenn der Luft- und Kleinkaliberbereich ausgespart wird, fallen durch die vorgesehenen Nachweispflichten für Interessierte bei Schnupperschießen etc. wichtige Anreize weg – ohne jeden Sicherheitsgewinn und ohne hinreichende Begründung! Die Annahme, dass alleine schon das Schießen mit einer großkalibrigen Waffe den Verdacht begründet, dass eine Person zum Terroristen oder Amokläufer mutieren könnte, ist jedenfalls nicht ansatzweise nachvollziehbar. Zudem läge die Kontrollpflicht beim Schießstättenbetreiber bzw. bei der verantwortlichen Aufsichtsperson – eine weitere Rechtspflicht zu Lasten der Schützenvereine und unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in unnötiger Weise die Nachwuchsarbeit und Mitgliedergewinnung erschwert.

 

Hintergrund: Statistik in Bayern

Die vom Bundesinnenministerium formulierten Verschärfungen treffen nur wieder die legalen Waffenbesitzer und das, obwohl die Statistiken für Bayern klipp und klar belegen: Die illegalen Waffen sind das Problem, nicht die legalen. Dies ist u.a. den Statistiken des Bayerischen Landeskriminalamtes zu entnehmen. Hier sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 lediglich Jagd- und Trainingsunfälle mit Personenschäden mit legalen Waffen verzeichnet:

  • 2020: acht Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In keinem dieser Fälle befand sich die Tatwaffe im legalen Besitz des Täters.
  • 2019: insgesamt 52 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Bei den Fällen mit Fremdbeteiligung befand sich die Tatwaffe nur in einem Fall im legalen Besitz des Schützen. Dabei handelte es sich um einen Trainingsunfall bei einem Sicherheitsdienst.
  • 2018: insgesamt 60 Personenschäden durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen. In nur einem Fall befand sich die Waffe im legalen Besitz: Hierbei handelte es sich um einen tödlichen Jagdunfall.

D.h.: In den besagten Jahren ist für Bayern kein einziger, diesbezüglich strafrechtlich relevanter Vorfall mit Personenschäden unter Beteiligung von Sportschützen festzustellen.

 

Was unternimmt der BSSB?

Der BSSB tritt mit aller Entschiedenheit für ein Waffenrecht mit Augenmaß ein – seit jeher:

  • Die nun diskutierten Waffenrechtsverschärfungen sind zum großen Teil bereits aus einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus der letzten Bundestagslegislatur bekannt. Schon in dieser Phase der Waffenrechtsdebatte waren wir auf allen Wegen unserer Interessensvertretung – von direkten Hintergrundgesprächen mit Parlaments- und Ministeriumsvertretern über Anschreiben und Stellungnahmen bis hin zu Pressemitteilungen oder Social Media-Beiträgen – im Zeichen unseres Schießsports aktiv.
  • Mit maßgeblichen Vertretern der jetzigen Bundesregierung stehen wir generell, aber insbesondere mit Blick auf die waffenrechtlichen Fragen im regelmäßigen Austausch – schon seit Beginn der gegenwärtigen Legislatur, verstärkt aber seit Aufkommen der erneuten Debatte ums Waffenrecht. Entsprechende Berichte hierzu finden sich in unseren Verbandsmedien.
  • Noch Ende letzten Jahres hatten wir diesbezügliche Initiativen gegenüber dem Bundesjustizministerium, verschiedenen Bundestagsabgeordneten und dem sog. Parlamentskreis Schützenwesen im Deutschen Bundestag angestoßen. Gegenstand waren hierbei insbesondere die diskutierten „Psychogutachten“ für legale Waffenbesitzer und das von Frau Bundesinnenministerin Nancy Faeser geforderte Verbot bestimmter halbautomatischer Schusswaffen.
  • Auf Grundlage des seit Anfang dieses Jahres bei den Medien vorliegenden Referentenentwurfs für eine weitere Änderung des Waffengesetzes haben wir unsere Aktivitäten nochmals intensiviert: Zu nennen ist etwa ein Fernseh-Interview von Herrn 1. Landesschützenmeister Christian Kühn im BR am 9. Januar 2023 oder eine am Tag des Bekanntwerdens des (zu diesem Zeitpunkt sogar behördlicherseits noch unbestätigten) BMI-Arbeitsentwurfs erfolgte, erste verbandliche Stellungnahme im BSSB-Webportal. Kernpunkte sind hierbei die diskutierten „Psychogutachten“, der Kleine Waffenschein nebst Sachkundeprüfung bei den Armbrüsten, die Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern, das Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“ sowie die Reglementierung des „Schießens für jedermann“ z.B. beim Schnupperschießen. Der BSSB lehnt diese Rechtsverschärfungen, die für die bayerischen Sportschützinnen und Sportschützen zweifelsohne schwerwiegende, negative Folgen hätten, klar ab. Unsere sportfachliche Argumentation untermauern wir dabei mit Aspekten des Gemeinwohls, des Grundrechtsschutzes und unseres freiheitlich-demokratischen Grundverständnisses. Hinzu treten die Belange der Sicherheit, der Waffentechnik, der Kultur- und Traditionspflege, des Ehrenamts, der Nachwuchsarbeit in Sport und Verein, des Verwaltungsvollzugs und auch der finanziellen Auswirkungen.
  • Initiative haben wir auch bei der diesbezüglichen Abstimmung im Deutschen Schützenbund e. V. (DSB) sowie mit benachbarten Verbänden ergriffen: Die von uns laufend weiterentwickelten Stellungnahmen und Argumentationslinien speisen wir zur weiteren Abstimmung im DSB ein, aber auch bei anderen Verbänden wie etwa dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB).
  • In den nächsten Schritten sind entsprechende Interviews oder Wortmeldungen seitens der Politik in der Bayerischen Schützenzeitung sowie weitere Initiativen gegenüber der Bundes-, aber auch der Landespolitik in Vorbereitung. Hier suchen wir den direkten, persönlichen Gedankenaustausch mit einzelnen Regierungs- und Parlamentsmitgliedern – aller Erfahrung nach der effektivste Weg, unseren Anliegen Gehör zu verschaffen.

Bitte verfolgen Sie hierzu – neben den Beiträgen in den öffentlichen Medien – die laufenden Veröffentlichungen zum Thema in unseren Verbandsmedien wie etwa die Editorials des 1. Landesschützenmeisters Christian Kühn sowie die Fachartikel in der Bayerischen Schützenzeitung.

Zur Anmeldung zum kostenlosen Abo der "digitalen Bayerischen Schützenzeitung" (PDF-Datei) kommen Sie hier