Arbeitsgespräch zum Waffenrecht – Vertreter des bayerischen Innenministeriums zu Gast auf der Olympia-Schießanlage
Vom Erhalt eines Waffenrechts mit Augenmaß über praktikable, waffenrechtliche Vollzugslösungen bis hin zur Extremismusprävention in Sport und Verein – die Zuständigkeit der „Abteilung Verfassungsschutz und Cybersicherheit“ des bayerischen Innenministeriums weist zahlreiche Schnittmengen mit dem Schießsport auf. Nun trafen sich Abteilungsleiter Dr. Thum und Sachgebietsleiterin Dr. Wolff – beide seit diesem Jahr neu im Amt – auf der Olympia-Schießanlage in Garching mit dem 1. Landesschützenmeister Christian Kühn und BSSB-Geschäftsführer Alexander Heidel zu einem Arbeitsgespräch.
Beim Besuch, den ein gemeinsamer Rundgang über den olympischen Originalschauplatz von 1972 flankierte, informierten sich der Leitende Ministerialrat Dr. Thum, Abteilungsleiter der Abteilung „Verfassungsschutz und Cybersicherheit“, und Frau Regierungsdirektorin Dr. Wolff, Sachgebietsleiterin „Verfassungsschutz-, Waffen- und Versammlungsrecht sowie öffentliches Vereinsrecht“ zum Schießsportbetrieb in Bayern wie zur Interessensvertretung des Bayerischen Sportschützenbundes.
Daran schloss sich ein vertiefter, fachlicher Austausch zu waffenrechtlichen Fragen an: Neben dem generellen Eintreten des Bayerischen Sportschützenbundes für ein praktikables Waffenrecht wurden insbesondere auch Detailfragen der aktuellen, vom Bundesinnenministerium durchgeführten Evaluierung des Waffenrechts thematisiert.
Die im bundesweitem Vergleich sehr guten Vollzugslösungen in Bayern etwa bei der Ausnahme vom Mindestalter oder bei der Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels waren teils bei den aktuell vom Bayerischen Sportschützenbund im Bundesinnenministerium eingespeisten Vorschlägen zur Evaluierung beispielgebend. Sie wurden seitens des 1. Landesschützenmeisters Christian Kühn ausdrücklich gelobt: „Bayern ist Sport- und Schützenland – ein Umstand, den wir nicht zuletzt auch im staatlichem Verwaltungsvollzug spüren: Das Verständnis für die Anliegen von uns Sportschützinnen und Sportschützen schlägt sich in praktikablen Regelungen nieder, die die Belange der inneren Sicherheit wie des Sportschießens in gelungener Weise zusammenbringen.“
In diesem Sinne wurden weitere Optimierungsmöglichkeiten für den Verwaltungsvollzug behandelt, so zum Beispiel eine möglichst unbürokratische Umsetzung der sogenannten Zehn-Jahresregel nach § 14 Abs. 4 WaffG oder die behördliche Möglichkeit, bei der Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis beim Druckluftschießen auch ohne persönliche Inaugenscheinnahme von einem ärztlichen Attest abzusehen. Ein besonders zukunftsweisendes Thema war zudem die weitere Umsetzung der Digitalisierung des Prozesses zur Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen für den Waffenerwerb.
Der sowohl auf Spitzen- als auch auf Arbeitsebene vorhandene Fachaustausch staatlicher Behörden mit verbandlichen Strukturen ermöglicht ein möglichst sachgerechtes und praxisorientiertes Verwaltungshandeln, das gegenseitiges Verständnis schafft und die Betroffenen mitnimmt – hieran wollen die Gesprächspartner festhalten.