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Bildrechte im Internet

Von der Rubrik „Aktuelles“ über den Veranstaltungskalender bis zum Livestream vom örtlichen Sportevent – die eigene Website gehört seit vielen Jahren zum Standardrepertoire der Öffentlichkeitsarbeit unserer Schützenvereine bzw. Schützengesellschaften. Wir Sportschützinnen und Sportschützen sind präsent – auch im Internet. Umso ansprechender die Homepage, desto besser: Sympathische Bilder gehören hier natürlich dazu. Doch Achtung: Bei der Verwendung von Bildern bzw. Fotos sind unbedingt die Urheberrechte zu beachten!

Auf der sicheren Seite – vorab Nutzungsrechte abklären

Vom deutschen Urheberrechtsgesetz bis zur DSGVO – die Nutzung von Bildern ist in Verbindung mit der Verwendung von personenbezogenen Daten rechtlich streng geregelt. Generell gilt: Der Urheber allein bestimmt, ob und wie seine Bilder benutzt werden dürfen. Die Abklärung der Rechte für die Nutzung, Veröffentlichung und ggf. Bearbeitung von Bildern steht also ganz oben auf der To-do-Liste, wenn es darum geht, eine Internetseite zu gestalten.

Auf jeden Fall muss der Urheber mit seinem Namen genannt werden – unmittelbar unter- oder oberhalb des Bildes. Dies gilt für Bilder, deren Nutzung kostenpflichtig ist, aber auch bei im Internet als „kostenlos“ oder „lizenzfrei“ angebotenen Bildern: Auch bei diesen muss die Urheberbezeichnung erfolgen. 

Welche weiteren Bedingungen für die Bildnutzung bestehen (Art, Umfang, Ort der Nutzung etc.), ist im Detail zu prüfen: Einfach downloaden oder kopieren und in der eigenen Internetseite einsetzen – das geht leider nicht! Die genauen Lizenzarten bzw. Nutzungsrechte sind also für jedes einzelne Bild vor Verwendung im Detail einzusehen und entsprechend anzuwenden. 

Der hierbei entstehende Aufwand ist teils groß, aber unumgänglich – außer Sie verwenden selbst erstellte Bilder bzw. Fotos: In diesem Fall ist das Urheberrecht dem Grundsatz nach unproblematisch, da Sie selbst der Urheber und damit der Urheberrechtsinhaber sind. Alle weiteren, insbesondere bei abgebildeten Personen relevanten Rechtsvorschriften wie die DSGVO gelten allerdings auch hier. 

 

Was, wenn doch?

Was, wenn doch ein Bild „durchrutscht“, etwa die namentliche Urheberbezeichnung nicht oder nicht korrekt erfolgte, und der Rechteinhaber oder ein von ihm beauftragter Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung abmahnt, Unterlassung oder Schadensersatz fordert? 

Liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, kann es teuer werden – zumal diese Urheberrechtsfälle über die BSSB-Versicherungspakete nicht mitversichert sind. Im Einzelfall kann es zu Forderungen von mehreren tausend Euro und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Umso mehr empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen: 

  • Die rechtsanwaltliche Hilfe kann fachkundig prüfen, ob bzw. inwieweit die Abmahnung bzw. die Unterlassungs- oder Schadensersatzforderung gerechtfertigt sind. Auf keinen Fall sollten Sie ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben. 

  • Weiterer, positiver Effekt rechtsanwaltlicher Hilfe: Die Erfahrung zeigt, dass die geforderten Beträge für Abmahnung, Schadensersatz, Anwaltskosten etc. mit einem solchen Rechtsbeistand gegebenenfalls erheblich reduziert werden können. 

Auf jeden Fall sollten Sie prüfen, 

  • ob Sie die abgemahnten Bilder auch tatsächlich eingestellt haben 

  • und der Abmahnende auch tatsächlich nachweisen kann, dass er die gegenständlichen Urheberrechte innehat.

Zudem sind widerrechtlich verwendete Bilder in Folge nicht allein von der Internetseite des Schützenvereins bzw. der Schützengesellschaft zu löschen, sondern auch vom für die Internetseite verwendeten Server. Die heutigen, technisch sehr weit fortgeschrittenen Suchmöglichkeiten finden auch längst vergessene Dateien. 

 

An wen kann ich mich im „Fall der Fälle“ wenden?

Liegt eine diesbezügliche Abmahnung, Unterlassungs- oder Schadensersatzforderung vor, können Sie sich direkt an unseren Versicherungspartner, die LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH, wenden: 

Das Serviceteam ist von 8.30 bis 16 Uhr erreichbar:

Der Service bietet 

  • eine erste Beratung

  • und eine Anwaltsempfehlung