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Bundesrat bringt „Änderung des Waffengesetzes" auf den Weg

 

Gegen die Stimme Bayerns hat der Bundesrat am 1. Februar eine Änderung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht. Das Land Niedersachsen hatte den Gesetzesantrag gestellt: „Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, soll mithilfe des vorliegenden Gesetzentwurfs das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 5 WaffG um eine Verpflichtung der Waffenbehörde zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden." (Drucksache 744/12 (B))