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Schäden durch Hochwasser und Unwetter am Schützenheim

Durch die starken Regenfälle der letzten Tage kam es in großen Teilen Bayerns zu Hochwasser, Überschwemmungen und damit verbunden auch zu zahlreichen Schäden an Gebäuden. Um einen Überblick über die betroffenen Schützenvereine zu erhalten, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung, falls die Schießstätte Ihres Vereines durch die Unwetter Schaden genommen hat. Bitte geben Sie hierzu kurz an, um welche Art von Schaden es sich handelt (z. B. Schaden durch Überschwemmung) und welche Bereiche des Schießstandes/Schützenheims betroffen sind. Rückmeldung bitte an: amanda.mikicz@bssb.bayern Die Informationen helfen uns, einen Überblick über die bayernweite Lage unserer Vereine zu erlangen.

Staatliche Zuschüsse im Katastrophenfall


Die Sportförderrichtlinie sieht im Katastrophenfall eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die separate Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich. Voraussetzung für den Wegfall der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist, dass mit der Baumaßnahme nicht bereits vor Eintreten des Hochwasserschadens begonnen wurde und dass ein entsprechender Zuwendungsantrag bis zum 31.12.2024 beim BSSB eingereicht wird.

Wichtig ist die Dokumentation der Schäden. Soll ein Zuschussantrag für die Sanierungsmaßnahmen gestellt werden, nehmen Sie bitte kurzfristig Kontakt mit der Geschäftsstelle oder mit Ihrem Bezirksreferenten für den Schießstättenbau auf. 

Ansonsten gelten für die Antragstellung die Voraussetzungen wie für die regulären Zuwendungsanträge. Informationen hierzu finden Sie auf unseren Serviceseiten.