Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen │ Änderungen gelten ab 1.1.2026 │ u.a. Erhöhung Ehrenamts- & Übungsleiterpauschale

Von der Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie der Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über die Entlastung bei mehreren steuerrechtlichen Formalien bis hin zum gemeinnützigkeitsunschädlichen Betrieb von PV-Anlagen – was das Bundeskabinett am 10. September 2025 als Entwurf eines Steueränderungsgesetzes eingebracht hatte – wir berichteten (BSZ 11/2025) – ist jetzt Beschlusslage.

Mehrere Ausschussempfehlungen und Änderungen im Finanzausschuss, eine Stellungnahme des Bundesrats und eine Gegenäußerung der Bundesregierung gingen dem Beschluss des Gesetzes am 4. Dezember im Bundestag voraus. Der Bundesrat stimmte schließlich am 19. Dezember zu. So können die neuen steuerrechtlichen Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

  • Das nun verabschiedete Steuerentlastungspaket sieht u.a. eine Anhebung der Ehrenamtspauschale von bislang 840 auf 960 Euro vor wie der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro.

  • Auch werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins künftig steuerbegünstigt behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. 

  • Der Schutz für ehrenamtliche Tätige vor eigener Haftung wird verbessert: Fahrlässig verursachte Schäden sind künftig bis zu einem Verdienst von 3.300 Euro pro Jahr abgesichert. Die Hürde lag bisher bei nur 840 Euro.

Alle Änderungen finden Sie hier

Den gesamten diesbezüglichen Gesetzgebungsvorgang finden Sie hier.