10.11.2026
Garching-Hochbrück

Reinigung von Schießanlagen - Fachkundelehrgang nach SprengG

Infos

Preis: 50€
Maximale Teilnehmeranzahl: 40
Kursleiter: Sabine Müller
Kursleiter Telefonnummer: 089/316949-16
Kursleiter E-Mail: sabine.mueller@bssb.bayern

Beschreibung
Dieser Fachkundelehrgang richtet sich an Personen, die gewerblich oder im Vereinsumfeld mit der Reinigung von Schießanlagen betraut sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Fachkunde für den sachgerechten und sicheren Umgang mit unverbrannten Treibladungspulverresten im Rahmen der Schießstandreinigung.

In der Praxis wird die Reinigung von Feuerwaffenständen – insbesondere auf Vereinsebene – häufig aus Unwissenheit oder aufgrund unzureichender rechtlicher Kenntnisse durchgeführt. Nicht selten akzeptieren Behörden als Nachweis lediglich eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Wiederladen oder Vorderladerschießen). Diese Vorgehensweise ist jedoch rechtlich problematisch und kann im Falle eines Unfalls, eines Vorkommnisses oder eines Versicherungsfalls erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG regelt ausschließlich den Umgang mit reinem Schwarzpulver oder Nitrozellulose-Treibladungspulver im Rahmen des Wiederladens oder Vorderladerschießens. Die Beseitigung und Vernichtung unverbrannter Treibladungspulverreste, wie sie bei der Reinigung von Schießanlagen anfällt, stellt jedoch eine eigenständige Form des Umgangs mit Explosivstoffen dar. Für diese Tätigkeit ist eine spezielle Fachkunde erforderlich.

Dieser Lehrgang vermittelt genau diese Fachkunde. Mit dem erworbenen Fachkundezeugnis kann eine entsprechende Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach SprengG beantragt werden. Damit sind sowohl der Betreiber der Schießanlage als auch das ausführende Reinigungspersonal rechtlich abgesichert und handeln auf einer belastbaren gesetzlichen Grundlage.

Inhalt
Der Lehrgang vermittelt umfassende rechtliche, organisatorische und praktische Kenntnisse zur sicheren Reinigung von Schießanlagen. Behandelt werden unter anderem:
• Grundlagen des Sprengstoffrechts und Waffenrechts
• Relevante Vorschriften aus dem Gefahrgutrecht
• Planung, Organisation und Durchführung der Schießstandreinigung
• Umgang mit unverbrannten Treibladungspulverresten
• Besprechung realer Unfälle und sicherheitsrelevanter Vorkommnisse
• Praktische Übungen zur sicheren Durchführung der Reinigungsarbeiten

Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine schriftliche und praktische Prüfung statt.

Ziel des Seminars
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die erforderliche Fachkunde zu vermitteln, um Reinigungsarbeiten an Schießanlagen rechtssicher, fachgerecht und sicher durchführen zu können. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen korrekt einzuordnen und die Reinigung von Schießständen verantwortungsvoll umzusetzen.

Termin
Der Lehrgang umfasst zwei Tage:
10.11.2026 – 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr
11.11.2026 – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Lehrgangsort
Olympia-Schießanlage
„großer Sitzungssaal“ im 1. Stock der BSSB-Geschäftsstelle
Ingolstädter Landstraße 110
85748 Garching

Referent
Tobias Elsesser
– Ansprechpartner für Sprengstoffrecht (nichtgewerblicher Bereich), Sachverständiger für Unfälle und Vorkommnisse im Bereich Wiederladen, Böllerschießen und Schießstandreinigung sowie Referent für Lehrgänge nach SprengG.

Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr beinhaltet Verpflegung, Referenten- und Materialkosten und wird nach Abschluss des Seminars per Lastschrift eingezogen.

Mitzubringen
Zu Beginn des Lehrgangs ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach SprengG vorzulegen.
Diese Bescheinigung muss zwingend von dem Regierungsbezirk (Abt. Sprengstoff) ausgestellt werden – nicht vom Landratsamt (wie z. B. beim Wiederladen, Vorderladerschießen oder Böllerschießen).

Voraussetzung
• Mindestalter: 21 Jahre
• Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach SprengG

Teilnehmerkreis

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die im gewerblichen oder vereinsbezogenen Bereich mit der Reinigung von Schießanlagen betraut sind oder diese Tätigkeit künftig übernehmen möchten.

Anerkennung zur Lizenzverlängerung
Das Seminar wird mit 8 Unterrichtseinheiten (UE) für die Verlängerung der Vereinsmanager-C-Lizenz anerkannt.

Hinweis zur Dokumentation
Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass Fotografien und Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung auf der Olympia-Schießanlage entstehen, für die Berichterstattung des Bayerischen Sportschützenbundes verwendet werden dürfen. Dies umfasst Veröffentlichungen in Verbandsmedien wie der Bayerischen Schützenzeitung, BSSJ-Intern, auf Facebook-Seiten, Homepages sowie dem BSSB-YouTube-Kanal.

Anmeldung

Es sind noch 40 von 40 Plätzen frei

Auch wenn schon alle Plätze belegt sind, kann trotzdem eine Anmeldung durchgeführt werden. Der Kursleiter meldet sich mit einer Terminbestätigung, wenn Sie nachrücken können.