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3. Waffenrechtsänderungsgesetz – Übergangsfrist läuft am 1.9.2021 ab
"Aufgrund der Rechtsänderungen im Waffenrecht im vergangenen Jahr müssen bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine entweder abgegeben, angezeigt oder durch Erlaubnis legalisiert werden", erinnert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann alle Waffenbesitzer an das Ende der Übergangsfrist am 1. September 2021. "Bis Ende August müssen die Gegenstände, die bisher nicht gesondert erfasst wurden, bei der Behörde nachgemeldet werden. Kommen die Waffenbesitzer dieser Verpflichtung nicht nach, können Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen."
