Verband

Achtung Vereine – Sonderförderprogramm Schießstättenbau



Ab 15. 7. 2019 können BSSB-Vereine Mittel aus einem Sonderförderprogramm beantragen. Hierbei sind Zuschüsse bis zu  55 % sowie zinsvergünstigte Darlehen möglich. Die Zuwendungen sind je Gemeinde unterschiedlich festgelegt. Die erhöhten Fördersätze gelten nur für Neuanträge ab dem 15. 7. 2019.
Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.