Sport

Änderungen Waffengesetz 2020 – Innenministerium beantwortet FAQs




Am 1. September 2020 treten die Rechtsänderungen im Waffenrecht in Kraft. Das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein Merkblatt zu den am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz erstellt. Dieses Merkblatt ermöglicht einen ersten hilfreichen  Überblick über die für Sportschützen wichtigen Änderungen.

Download Merkblatt (LINK)

Einen konsolidierten Text des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums (unter Downloads).