Verband

Anpassung der Gebühren für Bedürfnisbestätigungen

Der Landesausschuss des Bayerischen Sportschützenbundes hat in seiner letzten Sitzung eine Anpassung der Gebühren für die Bedürfnisbestätigungen für den weiteren Besitz beschlossen. Ab 1. Juli 2026 reduzieren sich diese Gebühren auf 20,– Euro je Antrag. Die Gebühr für den Erwerb bleibt unverändert bei 30,– Euro je Antrag.