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Bayerisches Innenministerium veröffentlicht Merkblatt "Aufbewahrung von Zimmerstutzen"



Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein Merkblatt für die Aufbewahrung von Zimmerstutzen veröffentlicht. Darin weist das Ministerium darauf hin, dass die Waffenbehörden "auf Antrag die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung herabsetzen können (Härtefall – §13 Abs. 6 AWaffV)".

Das Merkblatt finden Sie hier zum Download.