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Erweiterte Deckung der obligatorischen Verbands-Haftpflicht- und Verbands-Unfallversicherung

Für alle Vereine und Mitglieder des BSSB besteht mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags eine Haftpflicht-, Unfall- und Verbands-Rechtsschutz-Versicherung. Bei der Teilnahme von Gästen am Schießen muss für diese ein Gästeversicherungsschein (Tagesversicherung) gelöst werden, was bei größeren Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung dem Verein zusätzliche Kosten verursachte und nahezu unpraktikabel ist. Um den Vereinen ihre Arbeit vor Ort zu erleichtern, wurde nun eine erweiterte Deckung der Haftpflicht- und Unfallversicherung in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Ab sofort ist es nicht mehr erforderlich, für Teilnehmer/Gäste an dem einmal jährlich bundesweit ausgeschriebenen „Wochenende der Schützenvereine" einen Gästeversicherungsschein zu lösen. Das gleiche gilt für ausländische Personen, bei denen derzeit ein Asylverfahren oder vergleichbares Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland besteht oder läuft.