Verband

EU: Entscheidender Beschluss zur Verwendung unserer Schrotmunition

Bereits vor Jahren hat sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, die Verwendung von Bleimunition deutlich zu beschränken – begründet wird dies mit dem Gesundheits- und Umweltschutz: Zunächst wurde die Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten verboten. Danach folgte ab 2019 eine Initiative zum grundsätzlichen Verbot von bleihaltiger Munition auch außerhalb von Feuchtgebieten. Neben der Jagd war nun auch das Sportschießen massiv betroffen. Ende Juni dieses Jahres wurde dann ein entscheidender Beschluss gefasst: Dieser geht mit starken Einschränkungen für die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition einher. Eine Übergangsfrist von sieben Jahren federt die Reglementierung ab, hebt die weitreichenden Konsequenzen für unsere Wurfscheiben-Disziplinen aber nicht auf.

Am 25. Juni 2026 war es so weit: Die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben im „REACH-Ausschuss“ – REACH für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ – den entscheidenden Beschluss gefasst und den Kommissionsentwurf zur Nutzungsbeschränkung von bleihaltiger Munition in seiner letzten Version angenommen: 

Hiernach bleibt dieKugelmunition von allen Nutzungsbeschränkungen ausgenommen. Hintergrund war letztlich die „geopolitische Lage“: Man wollte jede Restriktion in der Kugel-Munitionsherstellung vermeiden. Aber schon im Vorfeld konnten wir auf diesem Gebiet dank unserer Unterstützer und Verbündeten in anderen Verbänden, bei der Politik und in der Ministerialverwaltung viel Positives im Zeichen unseres Schießsports verhandeln. Ein großer Dank an alle, die uns hier beigestanden sind!

Für die bleihaltige Schrotmunition sind allerdings trotz des vehementen Einspruchs zahlreicher Expertenstimmen weitgehende Einschränkungen vorgesehen: Diese Einschränkungen betreffen den „Outdoor-Bereich“ und treten nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren in Kraft. Diese Übergangsfrist war ursprünglich auf drei Jahre festgelegt: Sie konnte in Verhandlungen auf sieben Jahre ausgeweitet werden.

Die Verwendung von bleihaltiger Sport-Schrotmunition (1,9 bis 2,6 mm) bleibt in Schießstätten zwar auch nach der Übergangsfrist grundsätzlich möglich – und dies ohne die ursprünglich vorgesehene, zeitliche Befristung auf zehn Jahre, die nach intensiven Verhandlungen erfolgreich gestrichen wurde – aber nur unter strengen Auflagen: Diese umfassen u.a.

  • umfangreiche Kontroll- und Berichtspflichten für Wurfscheiben-Schießstandbetreiber, 

  • bauliche Blei-Begrenzungsmaßnahmen, z.B. Wälle, Netze, Böschungen, Bodenbedeckungen,

  • die Verpflichtung, verbrauchtes Blei mindestens alle drei Jahre zurückzugewinnen,

  • sowie die Vorschrift, Abflusswasser und pH-Werte zu überwachen.

Die Einschätzung des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) hierzu ist eindeutig: 
„Für viele vereinsgeführte Flintenschießstände würde dies faktisch das Ende der Nutzung von Bleischrot bedeuten.“ (PM des DSB vom 30.06.2026)

Aktuell läuft noch eine Prüfphase durch Rat und Europäisches Parlament. Diese umfasst drei Monate ab Beschluss im REACH-Ausschuss. Zu erwarten ist, dass die Kommission die Verordnung nach dieser Prüfphase erlässt – und zwar so wie vom REACH-Ausschuss beschlossen.

Umso wichtiger ist ein staatliches Förderprogramm für die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den Wurfscheiben-Schießanlagen: Aus eigener Kraft sind insbesondere die gemäß EU erforderlichen, baulichen Maßnahmen für den Großteil der schießstandbetreibenden Vereine sicher nicht leistbar.

Darum setzt sich der BSSB weiter für eine weitreichende, finanzielle Unterstützung der erzwungenen Umrüstung der Schießanlagen seitens der EU, dem Bund und gegebenenfalls auch der Länder ein. 

Diese Kernforderung des BSSB wurde bereits seit Beginn des EU-Bleibeschränkungsverfahrens auf allen politischen Ebenen eingespeist, so etwa im Umfeld der insgesamt drei offiziellen Stellungnahmen des BSSB gegenüber der EU in den Jahren 2021 und 2022, wie durchgehend bei maßgeblichen Politikern in Land, Bund und EU oder auch in der Arbeitsgruppe Blei des DSB.

Wir bleiben weiter dran, um neben der zeitlichen Abfederung der von der EU beschlossenen Bleibeschränkung auch eine finanzielle zu erreichen. Allen, die uns hierbei seitens Politik, Staat und Gesellschaft unterstützen, danken wir ausdrücklich!