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Fragebogen zur Waffenrechtsevaluierung │ BSSB reicht Stellungnahme beim BMI ein │ Ziele Entbürokratisierung & Erleichterungen für Sportschützen

Die Evaluierung des Waffenrechts hat eine weitere, wichtige Hürde genommen: Nach der Themenabfrage im Herbst 2025 und dem Versand des Fragebogens durch das Bundesinnenministerium (BMI) Anfang August 2026 hat der Bayerische Sportschützenbund seine Stellungnahme nun fristgerecht Ende September abgegeben. Die Antworten zielen – teils auch in Rücksprache mit benachbarten Verbänden wie etwa dem Bayerischen Jagdverband oder dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler – auf Vereinfachungen und Erleichterungen für Sportschützen bzw. Legalwaffenbesitzer. Sie folgen dem Grundsatz, praktikabel für den Schützen vor Ort zu sein, zudem unbürokratisch in der Umsetzung und realistisch in der politischen Beschlussfähigkeit.

Kernpositionen des BSSB

Der BSSB-Antwortbogen, den Sie hier einsehen können, umfasst folgende Kernpositionen: 

  • Wir sagen„Nein“ zu obligatorisch vorzulegenden „Psychogutachten“: Denn wir lehnen einen Generalverdacht gegen uns Sportschützen strikt ab.
  • Wir wollen das Mindestalter bei Druckluftwaffen von aktuell zwölf auf regulär zehn Jahre herabsetzen.
  • Wir plädieren für Erleichterungen bei den Ausnahmen vom Mindestalter: U.a. sollen psychologische Gutachten nur in Ausnahmefällen und anlassbezogen eingeholt werden.
  • Wir fordern eine Flexibilisierung des Grundkontingents und eine erleichterte Bedürfnisprüfung bei den sogenannten Überkontingentwaffen.
  • Wir sprechen uns für die Beibehaltung der Erlaubnisfreiheit von Sportarmbrüsten aus.
  • Wir fordern den Erhalt des Bestandsschutzes von Alt-Waffenschränken.
  • Wir streben eine erleichterte Aufbewahrung von Waffen im Schützenheim an.
  • Wir plädieren für eine bundesweite Einführung der „bayerischen Lösung“ zur Aufbewahrung des Waffenschrank-Schlüssels: D.h., dass das Behältnis für den Schlüssel nicht zwingend dem Sicherheitsstandard des Waffenschranks entsprechen muss.
  • Wir appellieren, die Verhältnismäßigkeit bei der Aufbewahrungskontrolle zu wahren: „Wohnungsdurchsuchungen“ wegen Nichtigkeiten lehnen wir ab, denn das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut.
  • Wir sprechen uns für die Lockerung des Erwerbsstreckungsgebots aus.
  • Wir treten für den Wegfall der Bedürfnisnachweispflicht bei Wechselsystemen ein.
  • Außerdem wollen wir die Regelungen zu den Dual-Use-Magazinen entschärfen.

 

Vorfahrt für Vereinfachung

So klar unserer Positionen sind und so selbsterklärend unsere Argumente, so sehr bleiben wir am Drücker, damit wir in Berlin auch tatsächlich Gehör finden. Steilvorlage dabei ist die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD formulierte Zielsetzung, das Waffenrecht „praxisorientierter und anwenderfreundlicher“ wie die „Verfahren effektiver“ zu gestalten.

Die dem Fragebogen des BMI zu entnehmende Tendenz, erleichternde Änderungen detailreich begründen zu müssen, ohne, dass dies in gleicher Weise für auf dem Status quo beharrende oder gar verschärfende Vorschläge gälte, haben wir deshalb mit Nachdruck kritisiert: Denn wir sind der Auffassung, dass nicht vorrangig die Vereinfachungsvorschläge begründet sein müssen, sondern im Gegenteil etwa die im Fragebogen angefragten Behörden erklären müssen, wenn komplizierte und für den Legalwaffenbesitz unverhältnismäßig belastende Regelungen beibehalten oder gar für den Legalwaffenbesitzer bzw. Antragssteller verschärft werden sollen. 

Aus der Begründungsanforderung, warum vereinfachende Änderungen nötig sind, muss eine Begründungsanforderung werden, warum diese nicht zielführend sind. Ohne eine solche „Begründungsumkehr“ scheint uns eine tatsächliche „Entbürokratisierung“ nur schwer möglich.

Folgende Themen können exemplarisch für das vom BSSB geforderte Primat der Vereinfachung stehen: 

  • Als Beispiel und zugleich zentralen, thematischen Punkt des BSSB sind die psychologischen Gutachten bei der Bewertung der persönlichen Eignung zu nennen. Die Evaluierungsfragen beschäftigen sich mit der Anwendung solcher Gutachten – allerdings ohne die Frage zu stellen, ob solche Gutachten überhaupt nötig sind. Der BSSB lehnt solche obligatorisch von allen Legalwaffenbesitzern bzw. Antragsstellern einzuholenden „Psychogutachten“ strikt ab: Wenn kein Anlass für eine psychologische Begutachtung – in welcher Form auch immer – vorliegt, wenn es diesbezüglich also keine behördlich bzw. polizeilich vermerkten Auffälligkeiten gibt, dann besteht auch kein Grund für eine solche Begutachtung. Die Begutachtung bedarf also einer anlassbezogenen und im Einzelfall zu gebenden Begründung, nicht die typische behördliche Prüfung ohne eine solche.
  • Vergleichbares gilt für die von uns geforderte Herabsetzung des regulären Mindestalters für das Sportschießen mit Druckluftwaffen sowie für die Nichterteilung von diesbezüglichen Ausnahmegenehmigungen nur in atypischen Fällen inklusive der ausschließlich anlassbezogenen Hinzuziehung einer ärztlichen Bescheinigung im Einzelfall.
  • Auch, dass die Sportordnungen anerkannter Verbände einer Behörde zur Genehmigung vorgelegt anstatt nur zur Kenntnis gegeben werden müssen, spricht von einem vollkommen unberechtigten Misstrauen gegenüber Schießsport und Sportschützen. Dieses Misstrauen muss einem verstärkten Vertrauen in das gemeinwohlorientierte Schützenehrenamt weichen, mitsamt einer stärkeren Wertschätzung seiner einschlägigen, sportlichen wie gesellschaftlichen Verdienste.

Wir bleiben dran.

Stellungnahme des BSSB (Download)