Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am Rande der „Internationalen Jagd- und Schützentage“ in Grünau durch Hubert Stärker, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, und Christian Kühn, 1. Landesschützenmeister des Bayerischen Sportschützenbundes.
Die Vorteile für die Schießpraxis liegen auf der Hand: Eine erneute Ausbildung beim jeweils anderen Verband oder eine Umschreibung des Nachweises entfallen zukünftig.
Die von dem jeweils anderen Verband durchgeführte Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten wird nun also beidseitig anerkannt. Hiervon unberührt bleiben insbesondere die jeweils für den Schützen geltenden waffenrechtlichen, jagdrechtlichen, schießsportlichen oder sonstigen Voraussetzungen sowie die Vorgaben der jeweiligen Schießstätte und der dort zulässigen Schießübungen. Weiterhin erforderlich sind die Bestellung durch den Schießstättenbetreiber und die Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.
Die Vereinbarung bringt gelebte Schießpraxis und verbandliche Regelungen überein. Kräfte zum Nutzen der Mitglieder verbandsübergreifend bündeln, Schnittmengen nutzen – hier gelingt‘s.