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Hilfestellung zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung

 

Am 25. Mai 2018 traten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu beachten gilt.

 

Um den Datenschutz in Ihrem Verein effektiv zu gewährleisten, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil freiwillig sind, zum Teil aber auch bereits verpflichtend in der DSGVO oder im BDSG festgelegt sind. Zur Klärung der Frage, welche Anpassungsprozesse im Verein hierzu im Einzelnen erforderlich sind, hat das Landesamt für Datenaufsicht einige Handreichungen zusammengestellt..

 

Diese finden Sie zusammen mit etlichen Musterformularen im Downloadcenter

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: datenschutz@dsb.de