Sport

Liga-Ausschuss veröffentlicht Regelung für RWK- und Liga-Auf- und Abstieg



Die „Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 sieht zwar eine Öffnung für den Freizeitsport vor, aber nur in Freiluftsportanlagen. Ausgeschlossen ist der Sport in Sporthallen und geschlossenen Sportanlagen. (Siehe 4. BayIfSMV, Teil 4, §9). Diese Regelung wird zum heutigen Zeitpunkt auf absehbare Zeit nicht geändert.
Ein Wettkampfsport ist durch den Deutschen Olympischen Sportbund und den Deutschen Schützenbund bis Ende August größtenteils nicht erlaubt. Eine Fortsetzung der Saison und ein Verschieben der restlichen Wettkämpfe in den Herbst ist nicht absehbar und erschwert zudem die Planungen für die nächste Saison ungemein.

Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit den entsprechenden zuständigen Gremien des Deutschen Schützenbundes (DSB), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) und Oberpfälzer Schützenbundes (OP) eine Regelung für den Aufstieg in die 2. Bundesliga Süd sowie Auf-und Abstieg in der Bayernliga getroffen.

Die Mitteilung des Liga-Ausschusses finden Sie hier (Link)