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Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, über das Schießen mit Sammlerwaffen
Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, über das Schießen mit Sammlerwaffen
In einem Schreiben an alle Kreisverwaltungsbehörden des Freistaats vom 15. Mai 2015 revidiert das Innenministerium die im IMS vom 18. Februar 2015 vertretene Ansicht dahingehend, dass das "gelegentliche Schießen mit einer Sammlerwaffe auf einer Schießstätte unter § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWaffV fällt".
Das vollständige Schreiben des Bayerischen Innenministeriums finden Sie hier.