Verband
NEU: Sicherheitstechnische und bauliche Regeln für Bogenplätze
Der Arbeitskreis Sicherheit, der sich aus Vertretern der Bogensport-Verbände zusammensetzt, hat die Anforderungen an ein Bogensport-Feld in einer Broschüre zusammengestellt.
Die im Bogensport üblichen Sportgeräte unterliegen nicht dem Waffengesetz. Damit ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Betreiben eines Bogenplatzes nicht notwendig.
Die in der Broschüre zusammengefassten sicherheitstechnischen und baulichen Empfehlungen beschreiben die entsprechenden Vorgaben nach den Maßgaben des DSB.