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Sonderförderprogramm vereinseigener Sportstättenbau endet zum Jahrsende

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mitgeteilt, dass das seit 2018 laufende Sonderförderprogramm im vereinseigenem Sportstättenbau zum Jahresende ausläuft. Es werden nur noch Anträge mit den Fördersätzen des Sonderförderprogramms bedacht, die bis zum Jahresende vollständig bei den Regierungen vorliegen. Die Einreichung erfolgt über die Zuschussreferenten der Bezirke, welche die Anträge an die Geschäftsstelle weiterleiten.

Kontakt für Rückfragen:

Ronja Reichlmayr

Telefon: (089) 316949-52

E-Mail: ronja.reichlmayr@bssb.bayern